Werkunterricht

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Werkunterricht
Körbe flechten im Werkunterricht
Nadelarbeit im Werkunterricht
Nadelarbeit im Werkunterricht (1939)

Der Werkunterricht, auch Werkerziehung, auch kurz als Werken bezeichnet, ist ein Schulfach, in dem den Schülern handwerkliche Fähigkeiten beigebracht werden.

Das Fach Nadelarbeit oder Textilunterricht (auch Textilwerken[1]) wurde entweder integriert in diesem Fach oder auch als extra Fach unterrichtet. Den Werkunterricht gibt bzw. gab es so zum Beispiel in einigen deutschen Ländern sowie in Österreich, in der Schweiz und in der DDR.

Lehrinhalte und Geschichte

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Die Schüler lernen, über das Anfertigen kleiner praktischer Gebrauchsgegenstände, das manuelle Bearbeiten von Materialien wie Holz, Glas, Metall oder Kunststoff und den damit verbundenen richtigen Umgang mit den entsprechenden Werkzeugen wie Hammer oder Säge. Oft werden auch Grundlagen der Elektronik und Elektrotechnik vermittelt, indem die Schüler z. B. einen Schalter mit Lampe oder eine Leuchtanzeige für Ziffern bauen.[2]

Der Werkunterricht bereitet beispielsweise darauf vor, später selbsttätig in Haushalt oder Garten Reparaturen vornehmen zu können und ein Gefühl für die Wirkungsweise der Gegenstände in der Alltagswelt zu vermitteln. Der Werkunterricht hatte früher eine größere Bedeutung in der handwerklichen Bildung der Schüler. Er ist eine Vorbereitung auf die spätere Berufsausbildung. Da handwerkliche Tätigkeiten und Berufe früher eher typisch für Männer waren, wurden in Werken manchmal bis in die 1970er Jahre (in einigen Schulsystemen auch noch länger) nur Jungen unterrichtet, während Mädchen Unterricht in Nadelarbeit und Hauswirtschaftslehre erhielten. In der DDR wurden in beiden Fächer Jungen und Mädchen unterrichtet. Die Arbeitslehre soll beides in einem für alle verbindlichen Fach zusammenfassen. Ein neuerer Ansatz als Alternative zum Werkunterricht ist die Designpädagogik.

Begriffsabgrenzung

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Werken ähnelt zwar dem Basteln, während aber Werken ein Schulfach ist und gleichzeitig Grundlagen vermittelt, ist Basteln ein Hobby.

Laut dem niedersächsischen Kerncurriculum des Fachs Gestaltendes Werken[3] geht es dabei nicht nur um die direkte Vermittlung von berufsqualifizierenden Techniken, sondern um den produktive, erkenntnisfördernde und kreative praktische Tätigkeit. Es sollen Fachtermini erlernt werden und das handwerkliche Gefühl und der sachgerechte Umgang mit Werkzeugen und Materialien, auch im kulturhistorischen Kontext, soll erworben werden. Eigene Kreativität soll Vorrang vor angeleitetem Tätigwerden haben.
Somit besteht ein Unterschied zu früherer Methodik des Werkunterrichts, als Verfahren, Konstruktion und Arbeitsablauf mehr von der Lehrkraft vorgegeben waren.

Die Designpädagogik ist dabei, die ästhetischen Erfahrungen durch grundlegende Vorgänge, wie Wahrnehmung und Gestaltung, zu ermöglichen.

Das Planen, Entwerfen und Finden von Problemlösungen sollte ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts sein.

Werkunterricht im Fächerkanon

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In anderen deutschen Bundesländern und Schulsystemen ist der Werkunterricht ein Teilbereich der Arbeitslehre oder ähnlicher Fächer. In der DDR war es ein verbindliches Unterrichtsfach von der 1. bis zur 6. Klasse.

Österreich: Werken, Werkerziehung, Technisches Werken, Textiles Werken, Textiles Gestalten

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In Österreich wird der Werkunterricht seit 1987 (10. Schulorganisationsgesetz-Novelle, BGBl. Nr. 335/1987) als Werkerziehung, Technisches Werken und Textiles Gestalten geführt. Die Gegenstände sind:[4]

Technischer und textiler Unterricht kann jeweils von Knaben und Mädchen gewählt werden. Davor waren geschlechtsspezifische Gegenstände, nämlich Handarbeit und Werkerziehung (Handfertigkeitsunterricht) für Knaben und Handarbeit für Mädchen (Weibliches Handarbeiten) üblich. Von einem Fach der Primar- und Sekundarstufe I ist der Fachbereich – vor allem unter dem Einfluss der Reformpädagogik – auch zu Pflichtgegenständen an höheren Schulen geworden waren.[13]

Schulformen des Werkunterrichts

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Handwerkliche Bildung im weitesten Sinne wird in der höheren Bildung primär über Höhere technische Lehranstalten abgedeckt. Daneben gibt es folgende Spezialformen:

Außerdem ist in vielen Alternativschulkonzepten materialorientiertes Arbeiten Curriculum, und in Schulen wie Waldorf-, Montessori-, Pestalozzischulen oder Schulen nach Wild ist Werkunterricht Bestandteil des Materialunterrichts.

Einzelnachweise

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  1. Vgl. Lydia Immenroth: Textilwerken. 1970.
  2. Bayerisches Kerncurriculum
  3. Niedersächsisches Kerncurriculum (PDF; 244 kB)
  4. Werkerziehung Bildungs- und Lehraufgaben. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, abgerufen am 29. Oktober 2020.
  5. Werkerziehung. Bildungs- und Lehraufgabe. In: BMUKK Medienpool (Hrsg.): Lehrplan der Volksschule. Juni 2003, Sechster Teil (online [PDF; abgerufen am 23. Oktober 2008]).
  6. Technisches Werken. Bildungs- und Lehraufgabe. In: BMUKK Medienpool (Hrsg.): Lehrplan der Volksschule. Mai 2007, Siebenter Teil (online [PDF; abgerufen am 23. Oktober 2008] BGBl. II Nr. 107/2007).
  7. Technisches Werken. Bildungs- und Lehraufgabe. In: BMUKK Medienpool (Hrsg.): Lehrpläne Hauptschule. (online [PDF; abgerufen am 23. Oktober 2008]).
  8. Technisches Werken. Bildungs- und Lehraufgabe. In: BMUKK Medienpool (Hrsg.): Lehrpläne AHS-Unterstufe. (online [PDF; abgerufen am 23. Oktober 2008]).
  9. Textiles Gestalten. Bildungs- und Lehraufgabe. In: BMUKK Medienpool (Hrsg.): Lehrpläne AHS-Unterstufe. (online [PDF; abgerufen am 23. Oktober 2008]).
  10. Technisches Werken. Bildungs- und Lehraufgabe. In: BMUKK Medienpool (Hrsg.): Lehrpläne AHS-Oberstufe. (online [PDF; abgerufen am 23. Oktober 2008]).
  11. Textiles Gestalten. Bildungs- und Lehraufgabe. In: BMUKK Medienpool (Hrsg.): Lehrpläne AHS-Oberstufe. (online [PDF; abgerufen am 23. Oktober 2008]).
  12. Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung. Bildungs- und Lehraufgabe. In: BMUKK Medienpool (Hrsg.): Lehrpläne AHS-Oberstufe. (online [PDF; abgerufen am 23. Oktober 2008]).
  13. Eintrag zu Technisches Werken im Austria-Forum (im AEIOU-Österreich-Lexikon)
  14. Zitat BMUKK: Lehrplan der AHS-Unterstufe S. 1
  15. Zitat BMUKK: Lehrplan der Volksschule, Siebenter Teil S. 1
  16. Zitat BMUKK: Lehrplan Hauptschule S. 1