Thüring III. von Hallwyl

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Thüring III. von Hallwyl in Diebold Schillings Luzerner Chronik (1513)

Thüring III. von Hallwyl, auch Türing (* 1427; † 1469 in Thann), zur Unterscheidung zu seinem gleichnamigen Vater bisweilen auch als Thüring der Jüngere bezeichnet, war ein Ritter aus dem Geschlecht der Herren von Hallwyl.

Thüring III.,[1] der einer Elsässer Linie des alten Aargauer Adelsgeschlechts entstammte, war das einzige Kind von Thüring II. von Hallwyl (* um 1380/91; † 1460/61),[2] der als Feldhauptmann der Habsburger ab 1443 im Alten Zürichkrieg (1439–1446) bekannt war, und Margaretha von Masmünster (Munster) (* um 1390; † 1427). Über seine Grossmutter Katharina von Wolfurt (* um 1360; † um 1413) und seine Mutter besass er einigen Eigenbesitz im Elsass. Dort besass er in Thann im Sundgau und mit der Herrschaft Landser im Harthwald (ab 1454) in althabsburgischem Gebiet Pfänder sowie auch nach der eidgenössischen Eroberung des Aargaus 1415 Anteile am dortigen Familienbesitz, welche allerdings bis 1437 durch seinen Vater Thüring II. an seine Vertreter im Berner Aargau verkauft wurde. Er war verheiratet mit Dorothea von Ratsamhausen zum Stein (* 1447–1462, † 1467); die Ehe blieb kinderlos.

Thüring III. verfolgte eine ähnliche Laufbahn wie sein Vater. 1444 wurde er im Alter von 17 Jahren zum Ritter geschlagen und machte im gleichen Jahr während des Alten Zürichkriegs (1439–1446) bei den Überfällen des Hans von Rechberg gegen die 7 Alte Orte von sich reden. 1445 wurde er mitsamt seinem Vater und einer Anzahl anderer Adeligen von der Stadt Basel aufgrund ihrer den Eidgenossen feindlichen Gesinnung vom Wohnrecht in der Stadt auf immer ausgeschlossen.[3] 1447 wurde er württembergischer Rat, 1448 verkaufte er zusammen mit seinem Vater die Herrschaft Blumenegg an die Abteien Reichenau und St. Blasien. 1448 bis 1464 bekleidete er wie zuvor sein Vater das Amt des Land- und Erbmarschalls in den österreichischen Vorlanden, ein Amt, das die Herren von Hallwyl bereits seit 1300 ausübten und mit einigem Prestige verbunden war.

1449 bis 1450 wurde er von Herzog Albrecht VI. von Österreich (1418–1463), der ihn 1450 zudem als Landvogt der Herrschaft Ensisheim einsetzte, als Hauptmann nach Freiburg im Üechtland entsandt, um dem wachsenden Einfluss der Stadt Bern und des Herzogtums Savoyen auf die Stadt aufgrund des unlängst verlorenen Freiburgkriegs entgegenzuwirken und die dortige Herrschaft zu erhalten. Er trat dort an die Spitze eines neu gebildeten Rates, welcher durch den Einfluss Berns in der Folge dann wieder durch den alten Rat ersetzt wurde. Aufgrund der zunehmend gegen die Habsburger eingestellten Bevölkerung von Freiburg verliess er die Stadt mitsamt den Besatzungstruppen, offenbar nicht ohne sich auf Kosten der von ihm beim Abzuge getäuschten Bürger zu bereichern. 1452 begab sich Freiburg entgegen dem Willen Berns in die Schirmherrschaft von Savoyen.

Zwischen 1455 und 1458 war Thüring unter Herzog Albrecht VI. oberster Hauptmann in den Vorlanden. 1458 gehörte er zum Rat des Bischofs von Strassburg, Ruprecht von Pfalz-Simmern und befand sich ab diesem Jahr im Dienst von Herzog Sigmund von Österreich-Tirol (1427–1496), durch welchem er zwischen 1461 und 1463 nochmals das das Amt des obersten Hauptmanns in den Vorlanden bekleidete.

Im Herbst 1460 verteidigte er als Kommandant im Einvernehmen mit der Stadt Winterthur diese erfolgreich gegen die Eidgenossen, als er bereits im August dieses Jahres zusammen mit Herzog Sigmund von Papst Pius II. mit dem Kirchenbann belegt wurde. Die Stadt konnte sich in der zweimonatigen Belagerung behaupten, wurde dann 1467 aufgrund der notorischen Geldnot der Habsburger endgültig an die Stadt Zürich verpfändet. Thüring blieb im Dienst Herzog Sigmunds und war 1462 Landvogt in der Grafschaft Hohenberg und zwischen 1464 und 1468 war er als Landvogt im Elsass, Sundgau, Breisgau und im Schwarzwald tätig. Bei Ausbruch der Fehde gegen Mülhausen und dem darauf folgenden Waldshuterkrieg 1468 spielte er aufgrund seines Amtes als habsburgischer Dienstmann eine bedeutende Rolle.

Thüring III. starb 1469 in Thann ohne direkte Nachkommen, so dass der Thüring’sche Familienzweig, der eine enge Bindung an Bern und die Eidgenossen stets vermied, mit ihm endete. Zu einer Annäherung der Hallwyler an die Eidgenossenschaft kam es erst mit der Verpfändung der habsburgischen Vorlande an das Herzogtum Burgund im Vertrag von St. Omer am 9. Mai 1469 und durch den Burgrechtsvertrag von Walter VII. (* vor 1450; † 1513) mit Bern und Solothurn 1470.[4]

 
 
 
 
 
Johannes I. von Hallwyl (* vor 1302; † 1348)
 
 
 
 
Thüring I. von Hallwyl (* um 1346; † 1386)
 
 
 
 
 
Verena von Kilchen (* vor 1311; † 1344)
 
 
 
Thüring II. von Hallwyl (* um 1380/91; † 1460/61)
 
 
 
 
 
 
unbekannt
 
 
 
Katharina von Wolfurt (* um 1360/1381; † um 1413)
 
 
 
 
 
unbekannt
 
 
 
Thüring III. von Hallwyl (* 1427; † 1469)
 
 
 
 
 
 
 
 
 
unbekannt
 
 
 
unbekannt
 
 
 
 
 
unbekannt
 
 
 
Margaretha von Masmünster (* um 1390; † 1427)
 
 
 
 
 
 
 
 
unbekannt
 
 
 
unbekannt
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
unbekannt
 
 

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Berner Geschlechter: Thüring III. Abgerufen am 19. September 2019.
  2. Berner Geschlechter: Thüring II. Abgerufen am 19. September 2019.
  3. Johann Sporschil: Die Schweizer-Chronik: Von der Stiftung des Rütlibundes bis zum ewigen Frieden mit Frankreich (1840)
  4. Bruno Meier: Ein Königshaus aus der Schweiz (2008)