Thüringer Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten
Das Thüringer Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten war ein Ministerium des Freistaats Thüringen. Es wurde im Februar 1992 nach dem Amtsantritt des Thüringer Ministerpräsidenten Bernhard Vogel (CDU) gebildet und bereits im November 1994 wieder aufgelöst. Der Geschäftsbereich „Bundesangelegenheiten“ wurde in die Thüringer Staatskanzlei eingegliedert, die Zuständigkeit für „Europaangelegenheiten“ ging auf das Thüringer Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten über.
Geschichte der Geschäftsbereiche
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Wiedererrichtung des Landes (ab 1993: Freistaates) Thüringen in Folge der Deutschen Wiedervereinigung lagen die Zuständigkeiten für Bundesangelegenheiten zuerst beim Thüringer Justizministerium und die meisten Befugnisse für Europaangelegenheiten bei der Thüringer Staatskanzlei.[1] Mit der Umbenennung des Justizministeriums in Thüringer Ministerium für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zum 18. Juni 1991 wurden die beiden Geschäftsbereiche in einem Ressort zusammengefasst.[2]
Mit Amtsantritt von Bernhard Vogel als Thüringer Ministerpräsident und Bildung des Kabinetts Vogel I im Jahr 1992 wurde der Aufgabenbereich der Bundes- und Europaangelegenheiten aus dem Justizministerium ausgegliedert und einem eigenen Thüringer Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten unter Ministerin Christine Lieberknecht (CDU) übertragen.[3]
Nach der 2. Thüringer Landtagswahl 1994 wurden die Zuständigkeiten unter den Koalitionspartnern aufgeteilt: Die Europaangelegenheiten kamen wieder zurück zum nunmehr umbenannten und SPD-geführten Ministerium für Justiz und Europaangelegenheiten, während die Bundesangelegenheiten einer in der Thüringer Staatskanzlei angesiedelten einer CDU-Ministerin zugeteilt wurden.[4] Nach der 3. Landtagswahl 1999 gab das Justizressort die Europaangelegenheiten ebenfalls an die Staatskanzlei ab.[5] Seitdem wird die Funktion des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten vom Chef der Staatskanzlei in Personalunion ausgeübt.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Beschluß der Thüringer Landesregierung vom 4. Dezember 1990: Zuständigkeit der einzelnen Minister nach § 13 Abs. 1 der Vorläufigen Landessatzung für das Land Thüringen. (PDF; 94 kB) In: Verordnungsblatt für das Land Thüringen. 27. Dezember 1990, S. 1–10, abgerufen am 16. April 2017.
- ↑ Zuständigkeit der einzelnen Minister nach § 13 Abs. 1 der Vorläufigen Landessatzung für das Land Thüringen vom 28. Mai 1991. (PDF; 28 kB) In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen. 17. Juni 1991, S. 109, abgerufen am 16. April 2017.
- ↑ Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach § 13 Abs. 1 der Vorläufigen Landessatzung für das Land Thüringen; Beschluß der Thüringer Landesregierung vom 9. März 1993. (PDF; 131 kB) In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen. 5. Mai 1993, S. 245–258, abgerufen am 16. April 2017.
- ↑ Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen: Beschluß der Thüringer Landesregierung vom 24. März 1995. (PDF; 104 kB) In: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. 20. April 1995, S. 166–180, abgerufen am 16. April 2017.
- ↑ Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen: Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 7. November 1999. (PDF; 132 kB) In: Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen. 29. November 1999, S. 610–624, abgerufen am 17. April 2017.