Theodor Harster

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Karl Theodor Harster (* 13. April 1876 in Speyer[1]; † 1. November 1914 in Wytschaete in Flandern[2][3]) war ein deutscher Jurist und Polizeibeamter der Bayerischen und Württembergischen Landespolizei.

Bekannt wurde er vor allem als Praktiker des Fingerabdruckverfahrens, über das er einige Schriften verfasste. 1909 baute er im Königreich Bayern den Landeserkennungsdienst mit auf; die württembergische Regierung berief ihn im April 1914 in den Landesdienst. Der Württembergische Erkennungsdienst umfasste durch eine gemeinsame Verfügung der Kaiserlichen Ministerien der Justiz und des Innern vom 11. Mai 1914 einen Sonderparagraphen nach dem „von allen Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehenden Personen ohne Rücksicht auf die Strafmündigkeit“ Fingerabdrücke zu nehmen seien.[4]

Harster war auch 1911 bei der deutschen Zigeunerkonferenz in München anwesend, bei der er das Fingerabdruckverfahren vorstellte.[5]

Harster meldete sich zu Beginn des Ersten Weltkriegs als Freiwilliger. Als Oberleutnant der Landwehr und Kompanieführer im 17. Reserve-Infanterie-Regiment der Bayerischen Armee fiel er gleich in der Anfangsphase des Krieges, am 1. November 1914 bei Wijtschate (Wytschaete) in Flandern, Belgien (Erste Flandernschlacht oder Ypernschlacht). Sein Grab befindet sich auf dem Soldatenfriedhof Langemark.[6]

Theodor Harster war der Vater von Wilhelm Harster.

Straßenbenennung

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Die Dr.-Harster-Straße in Kelheim wurde nach Theodor Harster benannt. Die Verwechslungsgefahr mit seinem ebenfalls promovierten Sohn Wilhelm, einem verurteilten Kriegsverbrecher, war in den Augen der Stadtverwaltung lange Zeit kein Problem. Im Jahre 2015 kam es in der Öffentlichkeit zum wiederholten Mal zu Diskussionen, ob die Straße umbenannt werden solle oder nicht.[7] Ende April 2015 entschied der Kelheimer Stadtrat, den Namen der Straße beizubehalten. Allerdings soll ein Zusatzschild angebracht werden, das die Verdienste von Theodor Harster hervorhebt, um Verwechslungen zu vermeiden. Der Stadtrat distanzierte sich dabei ausdrücklich von Wilhelm Harsters Verbrechen.[8]

  • Das Strafrecht der freien Reichsstadt Speier in Theorie und Praxis. Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte. Breslau 1900.
  • mit Josef Cassimir: Kommentar zum Bayerischen Wassergesetz vom 23. März 1907. München 1908.
  • Der Erkennungsdienst der Kgl Polizeidirektion München. AK 40 (1911).
  • Die allgemeine Einführung des Fingerabdruckverfahrens im Königreich Bayern. AK 43 (1911).
  • Dreieinhalb Jahre Fingerabdruckverfahren in Bayern. AK 51 (1913).
  • Der Erkennungsdienst der Polizeidirektion München im neuen Heim. AK 58 (1914).
  • Rainer Hehemann: Die „Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871–1933. Frankfurt am Main 1987.
  • Manfred Teufel: Das (Kgl.) Württembergische Landespolizeiamt 1914–1923. In: Die Kriminalpolizei. September 2004, S. 6–22.

Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. Standesamt Speyer: Geburtsregister. Nr. 190/1876.
  2. „Bei der erstmaligen Erstürmung von Wytschaete“ im Herbst 1914 gefallen, schreibt Klaiber: Die Reichskriminalpolizei. (Vortrag beim Verbandstag der Kriminalbeamten im Juni 1920 in Stuttgart) Berlin 1920. S. 5. Nach: Teufel 2004, S. 6–22. Laut Erste Flandernschlacht wäre das etwa am 31. Oktober 1914.
  3. 17. Bayerischen Reserve-Inf.-Reg.: Namentliche Liste sämtlicher Offiziere welche in der Kr.R.Liste geführt werden. Nr. 93, Augsburg 21. Oktober 1919.
  4. Teufel 2004, S. 6–22.
  5. Hehemann 1987, S. 344.
  6. Theodor Harster in der Datenbank Find a Grave, abgerufen am 12. Januar 2015.
  7. Bittere Wahrheit um eine Straße, In: Kreisanzeiger Wochenblatt. 1. April 2015
  8. Elfriede Bachmeier-Fausten: Kelheim: Name Dr.-Harster-Straße bleibt. Der Stadtrat entscheidet einstimmig. Das Gremium distanziert sich aber von Theodor Harsters Sohn, einem Kriegsverbrecher. In: www.mittelbayerische.de. 28. April 2015, abgerufen am 28. April 2015.