Trais (Münzenberg)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet von Trais-Münzenberg)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Trais
Koordinaten: 50° 28′ N, 8° 47′ OKoordinaten: 50° 27′ 54″ N, 8° 47′ 21″ O
Höhe: 155 (153–169) m ü. NHN
Fläche: 4,72 km²[1]
Einwohner: 512 (31. Dez. 2023)[2]
Bevölkerungsdichte: 108 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 35516
Vorwahl: 06004
Bild von Trais

Trais ist ein Stadtteil von Münzenberg im hessischen Wetteraukreis. Als Gemeinde trug der Ort zur Unterscheidung von anderen Orten mit demselben Namen bis zu ihrer Eingemeindung die amtliche Bezeichnung Trais-Münzenberg. Das Dorf liegt neun Kilometer nordöstlich von Butzbach auf einer Höhe von 155 m ü. NHN nordöstlich von Münzenberg in der Wetterau im Tal der Wetter.

Nördlich des Ortes liegt das Limeskastell Alteburg. Von dort aus führte eine Römerstraße durch die Gemarkung des späteren Dorfes Trais. Im Bereich der heutigen Autobahn lag ein römischer Gutshof.

Hohes Mittelalter

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die älteste erhaltene Erwähnung von Trais findet sich in einer Urkunde aus dem Jahr 790, die anlässlich der Schenkung von Besitz eines Wolfhelm in Trais an das Kloster Lorsch ausgestellt wurde. Weitere Schenkungen an die Klöster Lorsch und Fulda sind für das 8. Jahrhundert belegt. Dabei wurde bereits um 800 auch die Kirche und eine Mühle in Trais erwähnt. Das Kloster Fulda erwarb letztlich die Oberhoheit über den Ort und vergab ihn als Lehen an die Herren von Münzenberg.

Im hohen Mittelalter erscheinen Herren von Trais im Gefolge Konrads von Münzenberg als Burgmannen auf der Burg Münzenberg. Die Familie von Trais hatte zeitweilig auch die Vogtei in Trais inne.

Spätmittelalter

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Trais gehörte 1255 als Allod zur Münzenberger Erbschaft, dem Nachlass Ulrichs II. von Münzenberg. Die Erbschaft wurde zwischen sechs seiner Schwestern geteilt, aber als Kondominat gemeinsam weiter verwaltet. So erhielten zunächst je einen Anteil:

Die Rechte an den Anteilen – und damit die Herrschaftsrechte über Trais – wurden weiter vererbt und zum Teil auch verkauft, so dass sich immer wieder unterschiedliche Eigentümergemeinschaften bildeten. Die einzelnen Eigentümer integrierten ihren jeweiligen Anteil in Verwaltungsstrukturen der jeweils eigenen Herrschaft, in der Herrschaft und späteren Grafschaft Hanau war der Anteil z. B. dem dortigen Amt Münzenberg zugeordnet, in der Grafschaft Stolberg-Roßla dem dortigen Amt Ortenberg. Die Zuordnung der Anteile zu einzelnen Eigentümern entwickelte sich folgendermaßen:

Zeitraum Herren Bemerkungen
1255–1256 Adelheid 1/6
⚭ Reinhard I. von Hanau
Isengard 1/6
⚭ Philipp I. von Falkenstein
Mechthild 1/6
⚭ Engelhard von Weinsberg
Irmengard 1/6
⚭ Konrad von Weinsberg
Agnes 1/6
⚭ Konrad von Schöneberg
Hedwig 1/6
⚭ Heinrich von Pappenheim
Aufteilung des Erbes auf sechs verheiratete Töchter
1256–1272 Herrschaft Hanau 1/6 Falkenstein 3/6 Schöneberg 1/6 Pappenheim 1/6 Falkenstein erwarb 1256 die beiden Weinsberger Anteile.
1272–1286 Hanau 1/6 Falkenstein 4/6 Pappenheim 1/6 Falkenstein erwarb 1272 den Schöneberger Anteil.
1286–1418 Hanau 1/6 Falkenstein 5/6 Falkenstein erwarb 1286 den Pappenheimer Anteil.
1418–1507 Grafschaft Hanau 8/48 Eppstein 20/48 Solms-Greiffenstein 15/48 Solms-Laubach 5/48 1418 erloschen die Falkensteiner. Ihr Anteil fiel zu gleichen Teilen an Solms und Eppstein. Der Solmser Anteil wurde im Verhältnis 3:1 zwischen den Linien Greiffenstein und Laubach geteilt.
1507–1581 Grafschaft Hanau 8/48 Königstein 20/48 Solms-Greiffenstein 15/48 Solms-Laubach 5/48 1507 trat der letzte männliche Vertreter der Familie von Eppstein seine Rechte gegen eine Pension an die Herren von Königstein ab.
1581–1684 Grafschaft Hanau-Münzenberg8/48 Mainz 10/48 Stolberg-Gedern 10/48 Solms-Greiffenstein 15/48 Solms-Laubach 5/48 1581 Vom Eppsteiner Anteil kam die eine Hälfte an Stolberg-Gedern, die andere an Kurmainz.
1684–1736 Hanau 18/48 Stolberg-Gedern 10/48 Solms-Greiffenstein 15/48
ab 1693 Solms-Braunfels
Solms-Laubach 5/48 1684 trat Mainz seinen Anteil im Rahmen eines Gebietstausches an Hanau ab.
ab 1736 Landgrafschaft Hessen-Kassel 18/48 Stolberg-Gedern 10/48 Solms-Braunfels 15/48 Solms-Laubach 5/48 1736 erbte die Landgrafschaft Hessen-Kassel die Grafschaft Hanau-Münzenberg, siehe hier.

Die Kirche in Trais unterstand dem Erzbistum Mainz. Geweiht war sie der Jungfrau Maria und dem Heiligen Pankratius. Sie hatte Filialkirchen in Eberstadt und Münzenberg. Das Patronat lag zunächst beim Kloster Fulda, wurde in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts als fuldisches Lehen an die Herren von Hanau vergeben, die es wiederum 1323 dem Kloster Arnsburg schenkten. Kirchliche Mittelbehörde war das Archidiakonat von St. Maria ad Gradus in Mainz, Dekanat Friedberg.

Die Anteilseigner an dem Kondominat, zu dem auch Trais gehörte, waren überwiegend Mitglieder des Wetterauer Grafenvereins oder standen ihm nahe. Deshalb setzte sich hier auch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die Reformation durch, letztlich in ihrer reformierten Ausprägung.

1573 erwarb der Butzbacher Amtmann Johann von Hattstein die Vogtei Trais, die mit großem Grundbesitz und zahlreichen Rechten verbunden war, und legte damit den Grundstein für die Hattsteinische Hausmacht im Raum Münzenberg.

Mit der Auflösung der alten Territorialstrukturen in napoleonischer Zeit wurde Trais dem Großherzogtum Hessen zugeschlagen. Allerdings handelte es sich bis zur Verwaltungsreform von 1821 weiter um teilweise standesherrliches Gebiet, das zur Hälfte dem großherzoglichen Amt Butzbach, zu 1/4 dem standesherrlich-Solms-Braunfelsischen Amt Hungen, zu 1/4 dem standesherrlich-Stolberg-Ortenbergischen Amt Ortenberg und zu 5/48 dem standesherrlich-Solms-Laubachischen Amt Utphe zugehörte. 1821 wurde dann der Landratsbezirk Butzbach gebildet, dem zunächst der großherzogliche Anteil angehörte, ab 1822 auch die Solmsschen Anteile. Dies wurde 1841 in den Kreis Hungen überführt. Während der Revolution von 1848 gehörte Trais bis 1852 dem Regierungsbezirk Friedberg, dann dem Kreis Nidda, ab 1860 dem Landkreis Friedberg an, der 1972 im Wetteraukreis aufging.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Trais:

„Traismúnzenberg (L. Bez. Hungen) evangel. Pfarrdorf; liegt an der Wetter, 2 Stunden von Hungen, und hat 1 Kirche, 44 Häuser und 229 Einwohner, die außer 5 Katholiken evangelisch sind. Unter den Einwohnern sind 27 Bauern und 21 Gewerbsleute. – Der Ort bestand schon zu Carls des Großen Zeiten. Bei der Theilung der Münzenbergischen Hinterlassenschaft, 1255, blieb unter andern auch dieses Dorf gemeinschaftlich. Später findet sich die eine Hälfte bei Hanau und die andere bei Solms-Braunfels, welche letztere aber nachher wieder getheilt wurde. Die Kirche wurde 1323 von Ulrich von Hanau dem Kloster Arnsburg einverleibt, wozu auch der A1bt von Fuld seine Einwilligung für den Fall geben mußte, daß diese Kirche etwa durch Lebensverband oder auf andere Weise von dem Kloster abhängig sey. Jezzo gehört von Traismünzenberg 14 dem Fürsten von Solms-Braunfels, und 14 dem Grafen von Solms-Laubach, welche beide 1806 unter Hess. Hobeit kamen. Die andere Hälfte kam 1810 von der Grafschaft Hanau unmittelbar an Hessen.“[3]

Nachkriegszeit und Gebietsreform in Hessen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Den Zweiten Weltkrieg überdauerte der Ort größtenteils unbeschadet. 1957 wurde Trais erneut Stadt, und 1958 wurde die erste Straße asphaltiert. 1963 war der Ort Landessieger im Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“. Allerdings setzte auch mit der Aufgabe der Traiser Schule 1958 und der Aufgabe des Personenverkehrs auf der Butzbach-Licher Eisenbahn die Zentralisierung im ländlichen Raum ein, die letztlich in der Gebietsreform in Hessen mündete. Im Sommer 1971 schien, im Zuge der Gebietsreform, ein Zusammenschluss mit Lich absehbar. Bei der Bürgerversammlung am 17. Oktober stimmten jedoch 64 % der Erschienenen für die Eingemeindung nach Münzenberg, die am 31. Dezember 1971 vollzogen wurde.[4] Für Trais wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung gebildet.[5]

Verwaltungsgeschichte im Überblick

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Trais seit Ende des 18. Jahrhunderts angehört(e):[1][6]

Gerichte seit 1803

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Oberhessen (ab 1815 Provinz Oberhessen) wurde das „Hofgericht Gießen“ eingerichtet. Es war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit waren für Trais-Münzenberg ab 1806 das Domominalmt Butzbach und die standesherrlichen Ämter Hungen, und Utphe zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. So waren ab 1821 das Landgericht Friedberg für den dominalen Anteil und ab 1822 das Landgericht Hungen für Solms’schen Anteile zuständig. In den Jahren bis 1825 gaben die Standesherren ihre Rechte an den Gerichten an das Großherzogtum Hessen ab. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[11] Mit dem 1. November 1848 gehörte ganz Trais-Münzenberg zum Landgerichtsbezirk Butzbach.[12]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Butzbach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[13] 2004 wurde das Amtsgericht Butzbach aufgelöst und in das Amtsgericht Friedberg integriert.

Einwohnerstruktur 2011

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ort war bis in die jüngste Vergangenheit rein bäuerlich geprägt. Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Trais 561 Einwohner. Darunter waren 6 (1,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren nnn Einwohner unter 18 Jahren, 129 waren zwischen 18 und 49, 234 zwischen 50 und 64 und 96 Einwohner waren älter.[14] Die Einwohner lebten in 216 Haushalten. Davon waren 51 Singlehaushalte, 51 Paare ohne Kinder und 90 Paare mit Kindern, sowie 21 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften.

Einwohnerentwicklung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor 1800 betrug die Einwohnerzahl etwa 200 Personen, danach stieg sie aufgrund verbesserter hygienischer Bedingungen allmählich auf über 250 Personen an, sank in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch Ab- und Auswanderung wegen der vorherrschenden Armut wieder leicht ab. Mit dem Zustrom von Vertriebenen und Flüchtlingen nach dem Zweiten Weltkrieg stieg die Bevölkerung wieder an. Neubaugebiete wurden ausgewiesen.

Trais-Münzenberg: Einwohnerzahlen von 1829 bis 2020
Jahr  Einwohner
1829
  
229
1834
  
229
1840
  
238
1846
  
226
1852
  
208
1858
  
222
1864
  
266
1871
  
225
1875
  
217
1885
  
239
1895
  
249
1905
  
255
1910
  
262
1925
  
271
1939
  
311
1946
  
469
1950
  
482
1956
  
437
1961
  
431
1967
  
463
1970
  
474
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2007
  
576
2011
  
554
2015
  
536
2020
  
525
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; Stadt Münzenberg[15]; Zensus 2011[14]

Historische Religionszugehörigkeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
• 1829: 224 evangelische (= 97,82 %), 5 katholische (= 2,18 %) Einwohner[3]
• 1961: 353 evangelische (= 81,90 %), 74 katholische (= 17,17 %) Einwohner[1]

Sehenswürdigkeiten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Die ältesten Bauteile der Evangelischen Kirche stammen aus der Zeit um 1100. Ihre heutige Gestalt erhielt sie im Wesentlichen durch umfangreiche Erneuerungen im späten 19. Jahrhundert.
  • Im Ort gibt es in der Mühlgasse, in der Römer- und der Wetterstraße mehrere historische hölzerne Hoftore aus dem 18. und frühen 19. Jahrhundert mit einer charakteristischen Einteilung in gesonderte Torfahrt und Pforte, wobei sich über der Pforte jeweils ein individuell geschmücktes Gefach befindet.
  • Dietwulf Baatz, Fritz-Rudolf Herrmann: Die Römer in Hessen. Hamburg 2002, ISBN 3-933203-58-9, S. 446.
  • Hans D. Baumann: 1200 Jahre Trais-Münzenberg. U. Huber Verlag, Mannheim 1990.
  • Gerhard Kleinfeldt, Hans Weirich: Die mittelalterliche Kirchenorganisation im oberhessisch-nassauischen Raum = Schriften des Instituts für geschichtliche Landeskunde von Hessen und Nassau 16 (1937). ND 1984, S. 34.
  • Waldemar Küther: Trais-Münzenberg: Geschichte eines Dorfes und seiner Kirche im Mittelalter. in: Wetterauer Geschichtsblätter 7/8 (1959), S. 6–66.
  • Heinz Wionski: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Kulturdenkmäler in Hessen. Wetteraukreis II. Stuttgart 1999, S. 806–815.
  • Dieter Wolf: Trais. In: „Die Wetterau im Federstrich.“ In: Wetterauer Zeitung vom 25. September 1975.
  • Dieter Wolf: Martini 1489. Dänische Ochsen in Trais. In: H. D. Baumann (Hrsg.): 1200 Jahre Trais-Münzenberg. Huber, Mannheim 1990, ISBN 3-927896-08-X, S. 80–84.
  • Literatur über Trais (Münzenberg) nach GND In: Hessische Bibliographie
  • Literatur über Münzenberg-Trais nach GND In: Hessische Bibliographie

Anmerkungen und Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Mediatisierung infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Friedberg) und Verwaltung für dominalen Anteil.
  4. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Hungen) und Verwaltung für solmser Anteil.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurden die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.

Einzelnachweise

  1. a b c d Trais, Wetteraukreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 23. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Einwohnerzahlen. In: Webauftritt. Stadt Münzenberg, abgerufen im April 2024.
  3. a b Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 282 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 360 (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
  5. Hauptsatzung. (PDF; 45 kB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Münzenberg, abgerufen im Januar 2021.
  6. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  7. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 21, 438 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  8. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 418 (online bei Google Books).
  9. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 72 ff. (online bei Google Books).
  10. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  11. Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7. August 1848. In: Großherzog von Hessen (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1848 Nr. 40, S. 237–241 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 42,9 MB]).
  12. Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg.Bl. S. 366)
  13. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  14. a b Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juli 2021;.
  15. Einwohnerzahlen. In: Webauftritt. Stadt Münzenberg, archiviert vom Original; abgerufen im Januar 2021. (Zahlen aus Web-Archiv)