Transportrecht
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Das Transportrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen über den Transport von Frachtgut oder Personen.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Rechtsgebiet des Transportrechts gehört in vielen Staaten zum Handelsrecht (etwa in Deutschland), in Österreich ist es im Unternehmensgesetzbuch geregelt. Das Transportrecht befasst sich mit den Transportarten des Gütertransports und der Personenbeförderung, mit den Warenbegleitpapieren (Frachtbrief, Eisenbahnfrachtbrief, Ladeschein, Seefrachtbrief oder Luftfrachtbrief), dem Frachtgeschäft, den Rechten und Pflichten der Beteiligten sowie den das Transportrisiko regelnden Gefahrübergang.
Rechtslage in einzelnen Staaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Deutschland: Transportrecht (Deutschland)
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Rolf Herber (Hrsg.): International Encyclopedia of Comparative Law. Vol. XII: Law of Transport. Mohr Siebeck, Tübingen.
- Jürgen Basedow: Der Transportvertrag: Studien zur Privatrechtsangleichung auf regulierten Märkten. Mohr Siebeck, Tübingen 1987, ISBN 978-3-16-645200-5.