Transsubstantiation
Der Begriff Transsubstantiation (lat. für „Wesensverwandlung“) bezeichnet in der römisch-katholischen Theologie die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesu Christi in der heiligen Messe.
Die Transsubstantiationslehre beschreibt die dauerhafte Wandlung von Brot und Wein in der priesterlichen Vergegenwärtigung des einen Opfers Christi während der Wandlungsworte. Die Lehre von der Transsubstantiation gehört zum Glaubensgut der römisch-katholischen Kirche, der mit Rom unierten Ostkirchen und der Christengemeinschaft[1].
Andere Kirchen wie die altkatholischen, altorientalischen, anglikanischen, lutherischen, methodistischen, und die orthodoxen Kirchen lehren, dass die Realpräsenz Christi in bzw. unter den sichtbaren Gestalten von Brot und Wein nach dem Sprechen der Einsetzungsworte bzw. nach der Epiklese gegeben sei. Darunter wird je nach Lehre auch die tatsächliche Substanzveränderung von Brot und Wein verstanden. Zudem bestehen über die Art und die Dauer der Konsekration Unterschiede in den Lehren dieser Kirchen.
Transsubstantiation in der Theologie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Transsubstantiation wird in der römisch-katholischen Theologie die bei der Konsekration innerhalb des Hochgebets der Messe erfolgende Wesensverwandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi bezeichnet. Der Terminus geht auf Debatten über das Eucharistieverständnis im 9. bis 13. Jahrhundert zurück.
Die Substanz (altgriechisch οὐσία) ist im aristotelischen Sinne das nicht sinnlich wahrnehmbare Wesen eines Dinges an sich und hat daher nichts mit dem heutigen, naturwissenschaftlichen Substanzbegriff (z. B. chemischer Stoff) zu tun. Die Wandlung bei der Eucharistie soll eine wirkliche Wandlung des Wesens sein und betrifft nicht die sinnlich wahrnehmbaren Akzidentien. Denn der Leib Christi erscheint auch nach der Wandlung den Sinnen weiter wie Brot. So lehrt Thomas von Aquin, dass der Leib Christi nach der Wandlung im Brot nicht räumlich gegenwärtig ist.[2] Mittelalterliche Theologen haben den Substanzbegriff herangezogen, um das hier stattfindende Geschehen zu beschreiben. Aristotelisch verstanden scheint ein Fortbestehen der Akzidentien und somit der äußeren Gestalt bei Veränderung der Substanz nicht möglich, weil Akzidentien von der Substanz, an der sie auftreten, abhängen.
Anlass der Begriffsfindung Transsubstantiation waren Reaktionen auf die Christologie von Berengar von Tours und insbesondere dessen Lehre von der Eucharistie. Berengar fand vor, was ihm als eher kruder Realismus erschien. Seine Gegner formulierten beispielsweise, dass der Leib Jesu durch die Zähne der Gläubigen zermalmt werde – so in einem von Humbert von Silva Candida verfassten Bekenntnisschreiben, das Berengar 1059 unterzeichnen musste –, was Berengar als absurd ansah. Hier wird mit dem Ausdruck Substanz die Vorstellung eines physischen Dinges verbunden und das „Hoc est corpus meum“ der Messe als stoffliche Verwandlung (mutatio materialis) verstanden. Dagegen setzte Berengar, dass schon die Kirchenväter die Eucharistie als heiliges Zeichen verstanden hätten und der Leib Christi nach der Auferstehung verklärt sei.[3] Die Hauptgegner Berengars, Lanfrank von Bec und Guitmund von Aversa, sprachen dann von einer Substanzverwandlung (substantialiter transmutari). Dies griff die römische Synode von 1079 mit der Formulierung „substantialiter converti“ auf. Der Ausdruck Transsubstantiation ist erstmals aus dem Jahre 1155/56 bei Rolandus Bandinelli belegt; vermutlich drückte sich bereits Robertus Pullus um 1140 so aus. Auf dem vierten Laterankonzil 1215 wurde diese Redeweise als orthodox festgeschrieben, wenngleich noch nicht als Dogma definiert. Die damalige Verschränkung der Transsubstantiationslehre mit der Lehre von der Konkomitanz (das Brot wird zwar nur in den Leib und der Wein nur in das Blut Christi verwandelt, „doch ist das jeweils andere aufgrund der inneren Verbindung von Leib und Blut stets mitgesetzt und mitvergegenwärtigt“[4]) liefert für die mittelalterlich-scholastische Theologie und alle anderen daran anschließenden katholischen Traditionen die sakramentenontologische und liturgisch-praktische Legitimation, die Eucharistie gültig auch nur unter einer ihrer Gestalten zu spenden.
Martin Luther,[5] der zeitlebens an der Realpräsenz Christi festhielt und dies besonders gegenüber der spiritualistischen Eucharistielehre Huldrych Zwinglis[6] geltend machte, schrieb die Urheberschaft der Transsubstantiationslehre Thomas von Aquin zu.[7] Er billigte der Transsubstantiationslehre jedoch nur den Rang einer „Lehrmeinung“ (opinio) zu und verwarf für diese „sophistische Subtilität“ jeden Anspruch auf dogmatische Verbindlichkeit.[8] Sie ist nach Luther[9] wie für Jean Calvin[10] aufgrund sehr ähnlicher Argumentation weder schrift- noch vernunftgemäß.
Im Konzil von Trient[11] werden die Lehre des IV. Laterankonzils und die Lehre der hochscholastischen Theologie im Jahr 1551 bekräftigt und zum Dogma erhoben:
„durch die Konsekration von Brot und Wein [geschieht] eine Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes Christi, unseres Herrn, und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes […]. Diese Verwandlung ist von der heiligen katholischen Kirche zutreffend und im eigentlichen Sinn Transsubstantiation genannt worden.“
Die eucharistische Wandlung erfolgt dabei durch göttliche Gnade, der Priester handelt in persona Christi.
Transsubstantiationslehre im ökumenischen Gespräch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Theologie der Wesensverwandlung wird für die römisch-katholische Kirche 1551 durch das Konzil von Trient im Decretum des ss. Eucharistia definiert.[12] Dogmatisch festgeschrieben wird: „Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie verbliebe zusammen mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus die Substanz des Brotes und des Weines, und jene wunderbare und einzigartige Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib und der ganzen Substanz des Weines in das Blut, wobei lediglich die Gestalten von Brot und Wein bleiben, leugnet, der sei mit dem Anathema belegt.“[13] Der Ausdruck Transsubstantiation wird nicht als Inhalt des Dogmas angegeben, sondern nur gesagt: „und zwar nennt die katholische Kirche diese Wandlung sehr treffend (aptissime) Wesensverwandlung“.[14] Schon das Lateranum IV hatte den Begriff verwendet, aber diesbezüglich ebenso keine dogmatische Festlegung getroffen.
Die orthodoxen Kirchen bekennen ebenfalls eine wesenhafte Verwandlung (Enhypostasierung)[15] bzw. Verwandlung (metabolē) und nennen die Gestalten von Brot und Wein beim Kommunionempfang „kostbarer Leib und kostbares Blut unseres Herrn Jesus Christus“, lehnen aber deren Definition als Transsubstantiation ab. Ebenso wird bezweifelt, dass die Wandlung allein durch die vom Priester vorgetragenen Einsetzungsworte geschieht. Bei der Verwandlung werden Brot und Wein in den himmlischen Leib und das himmlische Blut Christi hineinverwandelt; dadurch haben Brot und Wein Anteil (methexis) am himmlischen Leib und Blut Christi.[16] Insgesamt steht in der orthodoxen Lehre stärker ein platonisches System im Hintergrund und weniger das in der Westkirche stark gewordene aristotelische System (Substanz, Akzidens, Transsubstantiation). Insgesamt wurde im byzantinischen Reich Aristoteles weniger rezipiert als in der Westkirche, in der er im 13. Jahrhundert zu dem Philosophen aufstieg.
Die Evangelisch-lutherische Kirche bekennt in der Augsburger Konfession von 1530, dass „wahrer Leib und Blut Christi wahrhaftiglich unter der Gestalt des Brots und Weins im Abendmahl gegenwärtig sei und da ausgeteilet und genommen werde“.[17] In der Verteidigung der Konfession (1531) heißt es in der lateinischen Version: „Im Abendmahl des Herrn ist der Leib und das Blut des Herrn wahrhaft und wesenhaft (vere et substantialiter) gegenwärtig und wird in diesen Gestalten denen, die das Sakrament empfangen, wahrhaft dargeboten“.[18] Nur der Begriff Transsubstantiation wird nie verwendet. Das Konzil von Trient hält fest, dass Leib und Blut Christi in Brot und Wein „wahrhaft, wirklich und wesenhaft (vere, realiter et substantialiter)“[19] gegenwärtig sei.
Martin Luther lehnte die Lehre von der Transsubstantiation in seinen Schmalkaldischen Artikeln (Teil III, Unterpunkt „Vom Sakrament des Altars“) entschieden ab. Hingegen lehrte er, dass die Gläubigen Leib und Blut Christi „in, mit und unter“ Brot und Wein zu sich nähmen (sogenannte Realpräsenz). Häufig wird dies ungenau durch den Begriff Konsubstantiation beschrieben; allerdings benutzte Luther selbst diesen Begriff nie. Viele heutige Lutheraner lehnen den Begriff ab, da dieser fälschlich einerseits nahelegen könnte, Brot und Wein sowie Leib und Blut kämen zusammen und bildeten eine neue, gemeinsame Substanz, oder andererseits, dass, so wie Brot und Wein in ihrer natürlichen Weise anwesend sind, auch Christi Leib und Blut körperlich anwesend seien. Vielmehr glauben Lutheraner, dass beim Abendmahl Brot und Wein natürlicherweise als ebendies anwesend sind, während Christi Leib und Blut auf übernatürliche, himmlische Weise, aber nicht fleischlich gegenwärtig sind.[20] Diese übernatürliche Gegenwart entsteht jedoch nicht erst durch den Glauben daran (wie von Zwingli gelehrt), sondern ist gegeben durch die sakramentale Vereinigung.[21] Zusammenfassend wird diese sakramentale Realpräsenz durch die Allgegenwart („Ubiquität“) Jesu Christi begründet; das heißt, Brot und Wein werden von der Präsenz Christi „umfasst“.[22] Der Wert der lutherischen Lehre von einer Realpräsenz Christi beim lutherischen Abendmahl wird auch von der römisch-katholischen Kirche nicht bestritten, insofern „eine am Sukzessionsbegriff orientierte Ekklesiologie, wie sie in der katholischen Kirche gilt, keineswegs eine Heil schaffende Gegenwart des Herrn im lutherischen Abendmahl leugnen muss“.[23]
In den reformierten Kirchen gibt es unterschiedliche Auffassungen über die „geistige Gegenwart“: Von einer Vereinigung der Seele der Gläubigen mit Christi Leib im Himmel (Johannes Calvin) bis hin zur Vergegenwärtigung im gläubigen Gedenken der Passion Christi (Zwingli). Die grundlegende Schwierigkeit reformierter Theologie, die Transsubstantiationslehre anzuerkennen, liegt in den Einsetzungsworten Christi hoc est corpus meum. Durch die reale Gegenwart Christi mit Blick auf Brot und Wein sei hier eher von der Bedeutung „dies symbolisiert meinen Leib“ als „dies ist mein Leib“ auszugehen.
Die Täufer lehnen die Verwandlung (Transsubstantiation) der Abendmahlselemente gänzlich ab. Für sie behalten Wein und Brot ihren Nahrungscharakter bei und stehen nur symbolhaft für Leib und Blut Christi.[24]
Die altkatholische Theologie lehnt sowohl die römisch-katholische Transsubstantiationslehre als auch evangelische Konsubstantiationslehre ab. Die Wandlung der eucharistischen Gaben sei ein Mysterium, das menschliche Kategorien wie „Substanz“ sprenge und daher mit Hilfe dieses Begriffs auch nicht zureichend erklärt werden könne. Sie bekennt aber – im Gegensatz zu den reformierten Kirchen – die bleibende Gegenwart Christi in den eucharistischen Gaben, auch nach dem Ende der Messfeier. Damit kommt sie dem Verständnis der orthodoxen Kirchen nahe.
Im ökumenischen Gespräch wird versucht zu klären, ob und wie sich bei unterschiedlicher theologischer Begrifflichkeit eine sachliche Identität bestimmter Glaubensinhalte feststellen lässt. Ein Konsens in der Sache kann im Hinblick auf das orthodoxe und römisch-katholische Eucharistieverständnis jedenfalls bereits als erreicht gelten. Unbeschadet der katholischen Anerkennung von wichtigen Elementen der lutherischen Abendmahlslehre[25] formuliert der Katechismus der Katholischen Kirche 1993 (bzw. 1997 in der authentischen lateinischen Fassung) im Einklang mit den römisch-katholischen Bestimmungen zur Interkommunion die bislang unaufgehobene Grunddifferenz: „Die aus der Reformation hervorgegangenen, von der katholischen Kirche getrennten kirchlichen Gemeinschaften haben‚ vor allem wegen des Fehlens des Weihesakraments, die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt (Unitatis redintegratio, Nr. 22). Aus diesem Grund ist für die katholische Kirche die eucharistische Interkommunion mit diesen Gemeinschaften nicht möglich“ (Nr. 1400).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilfried Apfalter: Science, Law, and Transubstantiation. In: Theology and Science 22/1 (2024), S. 172–183.
- Leonard E. Boyle: Robert Grosseteste and Transubstantiation. In: Journal of Theological Studies N.S. 30 (1979), S. 512–515.
- David Burr: Scotus and transubstantiation. In: Mediaeval Studies 34 (1972), S. 336–360.
- D. C. Cassidy: Is transubstantiation without substance? In: Religious studies: an international journal for the philosophy of religion 30 (1994), S. 193–199.
- J. T. Clark: Physics, Philosophy, Transsubstantiation, Theology. In: Theological Studies 12 (1951) S. 24–51.
- Jürgen Diestelmann: Actio sacramentalis. Die Verwaltung des heiligen Abendmahles nach den Prinzipien Martin Luthers in der Zeit bis zur Konkordienformel. Luth. Buchh. Harms, Groß Oesingen 1995, ISBN 3-86147-003-9, S. 436.
- Jürgen Diestelmann: Usus und Actio – Das Heilige Abendmahl bei Luther und Melanchthon. Pro Business Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-86805-032-5.
- Josef Rupert Geiselmann: Die Eucharistielehre der Vorscholastik (Forschungen zur christlichen Literatur- und Dogmengeschichte XV/1–3). Schöningh, Paderborn 1926.
- Lucio Gera: Evolutio historica doctrinae transsubstantiationis a Thoma de Aquino ad Ioannem Duns Scotum. Bonn 1956.
- Joseph Ward Goering: The invention of transubstantiation. In: Traditio. Studies in Ancient and Medieval History, Thought and Religion 46 (1991), S. 147–170.
- Engelbert Gutwenger: Substanz und Akzidens in der Eucharistielehre. In: Zeitschrift für katholische Theologie 83 (1961), S. 257–306.
- Pierre-Marie Gy: Art. Transubstantiation. In: Encyclopedia of the Middle Ages Bd. 2 (2000), S. 1456–1457.
- Hans Jorissen: Die Entfaltung der Transsubstantiationslehre bis zum Beginn des Hochscholastik. Aschendorff, Münster 1965.
- Matthias Laarmann: Art. Transsubstantiation. In: Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 10 (1998), S. 1349–1358.
- Matthias Laarmann: Transsubstantiation. Begriffsgeschichtliche Materialien und bibliographische Notizen. In: Archiv für Begriffsgeschichte 41 (1999), S. 119–150.
- Matthias Laarmann: Konkomitanz und Kommunion unter beiderlei Gestalt. Zur Diskussion vom 15. bis zum beginnenden 17. Jahrhundert. In: Benjamin Dahlke, Bernhard Knorn (Hg.): Eine Autorität für die Dogmatik? Thomas von Aquin in der Neuzeit. Festschrift für Leonhard Hell [zum 60. Geburtstag]. Herder, Freiburg i.Br. 2018, S. 60–74.
- Daniel J. Lasker: Transubstantiation, Elijah’s chair, Plato and the Jewish-Christian debate. In: Revue des études juives 143 (1984), S. 31–58.
- Ian Christopher Levy, Gary Macy, Kristen van Ausdall (Hrsg.): A Companion to the Eucharist in the Middle Ages. Brill, Leiden 2011 (darin besonders die Beiträge von Gary Macy: Theology of the Eucharist in the High Middle Ages, S. 365–398; und von Steven E. Lahey: Late Medieval Eucharist Theology, S. 499–540).
- Ian Christopher Levy: Christus qui mentiri non potest: John Wyclif’s rejection of transubstantiation. In: Recherches de théologie et philosophie médiévales 66/2 (1999), S. 316–334.
- Gary Macy: The dogma of transubstantiation in the middle ages. In: The Journal of Ecclesiastical History 45 (1994), S. 11–41, auch in: Ders.: Treasures from the Storeroom: Medieval Religion and the Eucharist. Liturgical Press, 1999 (darin weitere Aufsätze zum Thema).
- James F. McCue: The Doctrine of Transsubstantiation from Berengar through Trent: The Point at Issue. In: The Harvard Theological Review 61/3 (1968), S. 385–430.
- Karl-Heinz Ohlig: Was heißt „Transsubstantiation“? Ein kompliziertes Wort für eine einfache Sache, in: FK-Informationen Heft 174/2023.
- Kenneth Plotnik: Hervaeus Natalis OP and the controversis over the real presence and transubstantiation (Veröffentlichungen des Grabmann-Institutes zur Erforschung der mittelalterlichen Theologie und Philosophie, NF 10). Schöningh, Paderborn 1970.
- Carol Poster (Hrsg.): Translation, transformation and transubstantiation in the late Middle Ages (Disputatio 3). Evanston, Illinois 1998.
- Edouard Pousset: L’eucharistie: Présence réelle et transsubstantiation. In: Recherches de Science Religieuse 54 (1966), S. 177–212.
- Karl Rahner: Die Gegenwart Christi im Sakrament des Herrenmahls. In: ders.: Schriften zur Theologie, Bd. IV. Einsiedeln 1960 ff., S. 357–385.
- Joseph Ratzinger: Das Problem der Transsubstantiation und die Frage nach dem Sinn der Eucharistie. In: Theologische Quartalschrift 147 (1967), S. 129–158.
- Andreas Scheib (Hrsg.): ‹Dies ist mein Leib›. Philosophische Texte zur Eucharistie-Debatte im 17. Jahrhundert. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008.
- Edward Schillebeeckx: Die eucharistische Gegenwart. Patmos, Düsseldorf 1967.
- Michael Schmaus (Hrsg.): Aktuelle Fragen zur Eucharistie. Max Huber Verlag, München 1960.
- Hans-Joachim Schulz: ‹Wandlung› im ostkirchlich-liturgischen Verständnis. Eine Orientierung im Disput um Transsubstantiation und Transsignifikation. In: Catholica. Band 40, 1986, ISSN 0008-8501, S. 270–286.
- J. Sorg: Die Lehre des hl. Chrysostomus über die reale Gegenwart Christi in der Eucharistie und die Transsubstantiation. In: Theologische Quartalschrift 79 (1897), S. 259–298.
- Timothy M. Thibodeau: The doctrine of transubstantiation in Durand’s Rationale. In: Traditio. Studies in Ancient and Medieval History, Thought and Religion 51 (1996), S. 308–317.
- Nicholas Thompson: Eucharistic Sacrifice and Patristic Tradition in the Theology of Martin Bucer, 1534–1546. Brill, Leiden 2005, ISBN 90-04-14138-3.
- Alexander Vasyutin: Enhypostasierung oder Transsubstantiation. Zur jüngsten russisch-orthodoxen Eucharistiedebatte. In: Hans-Peter Großhans, Malte Dominik Krüger (Hg.): In der Gegenwart Gottes. Beiträge zur Theologie des Gottesdienstes. Frankfurt/M. 2009, S. 311–326.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- E. Gutwenger: Transsubstanciación. In: Sacramentum Mundi, Enciclopedia teologica (6 Bände). Herder, Barcelona 1972–76, Online.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Redaktion: Menschenweihehandlung (Abendmahl). In: Die Christengemeinschaft in Hannover. Abgerufen am 20. Februar 2024.
- ↑ Thomas von Aquin: Summa Theologiae. S. Teil 3, Frage 76, Artikel 4. Antwort.
- ↑ Vgl. Kurt Flasch: Kampfplätze der Philosophie, 2008, S. 91 f.
- ↑ Matthias Laarmann: Konkomitanz und Kommunion unter beiderlei Gestalt. Zur Diskussion vom 15. bis zum beginnenden 17. Jahrhundert. In: Benjamin Dahlke, Bernhard Knorn (Hrsg.): Eine Autorität für die Dogmatik? Thomas von Aquin in der Neuzeit. Festschrift für Leonhard Hell [zum 60. Geburtstag]. Herder, Freiburg i.Br. 2018, S. 60-74, dort S. 60.
- ↑ Vgl. Erwin Metzke: Sakrament und Metaphysik. Eine Luther-Studie über das Verhältnis des christlichen Denkens zum Leiblich-Materiellen (1948). In: Karlfried Gründer (Hrsg.): Coincidentia Oppositorum. 1961, S. 158–204; Albrecht Peters: Realpräsenz. Luthers Zeugnis von Christi Gegenwart im Abendmahl. 2. Auflage. Berlin 1966; Susi Hausammann: Realpräsenz in Luthers Abendmahlslehre. In: Studien zur Geschichte und Theologie der Reformation. Festschrift Ernst Bizer. Neukirchen-Vluyn 1969, S. 157–173; F. Mann: Das Abendmahl beim jungen Luther, 1971; Hartmut Hilgenfeld: Mittelalterlich-traditionelle Elemente in Luthers Abendmahlsschriften. Zürich 1971; W. Schwab: Entwicklung und Gestalt der Sakramententheologie bei M. Luther, 1977; T. G. A. Hardt: Venerabilis et adorabilis Eucharistia. Eine Studie über die lutherische Abendmahlslehre im 16. Jahrhunderts, hg. von J. Distelmann, Göttingen 1988; Lothar Lies: Realpräsenz bei Luther und den Lutheranern heute. Eine Übersicht anhand neuerer Veröffentlichungen. In: Zeitschrift für Katholische Theologie 119 (1997), S. 1–26.
- ↑ Vgl. Walther Köhler: Zwingli und Luther, Leipzig 1924/1953; Martin Werner: Der protestantische Weg des Glaubens, Bd. 2, Bern 1962, S. 482–498.
- ↑ M. Luther: An den christlichen Adel deutscher Nation (1520). Weimarer Ausgabe 6, 456, 36.
- ↑ Luther: De captivitate babylonica ecclesiae. Weimarer Ausgabe 6, 508; dazu Leif Grane: Luthers Kritik an Thomas von Aquin in „De captivitate babylonica“. In: Zeitschrift für Kirchengeschichte 80 (1969), S. 1–13; Schmalkald. Art. III, 6, 5 (1537). In: Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Göttingen 1930, 452, 1–7. 21–25.
- ↑ Luther: De captivitate babylonica ecclesiae. Weimarer Ausgabe 6, 509, 20f.
- ↑ J. Calvin: Institutio christianae religionis IV, 17 (1559). In: Opera selecta, hg. von Peter Barth und Wilhelm Niesel, 2. Auflage, München 1959; 5, 357. 362. 367; The Confession of faith (Confessio Scotica) (1560). In: Bekenntnisschriften und Kirchenordnungen der nach Gottes Wort reformierten Kirche, hg. von Wilhelm Niesel, Zollikon/Zürich 1938, 108, 2; zur calvinistischen Schultheologie, vgl. Heinrich Heppe, Ernst Bizer: Die Dogmatik der evangelisch-reformierten Kirche. 1934; 2. Auflage, Neukirchen 1958, S. 499–525; Leopold Schümmer: La Forme des prières de 1592: Transsubstantiation des communiants et translation des éléments. In: Communautés et liturgies 66 (Ottignies, Belg. 1984), S. 363–390.
- ↑ 13. Sitzung, Dekret über das Sakrament der Eucharistie, Kap. 4: DH 1642; Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern, Band 1: Von der Reformation bis zum Dreißigjährigen Krieg, 1500–1648 (Das Konzil von Trient (1547–63).)
- ↑ Vgl. Denzinger-Hünermann 1651f.
- ↑ Peter Hünermann (Hg.): Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen. Freiburg 2010, Nr. 1652.
- ↑ DH 1652: conversionem catholica Ecclesia aptissime transsubstantiationem appellat.
- ↑ Vgl. Alexander Vasyutin: Enhypostasierung oder Transsubstantiation. Zur jüngsten russisch-orthodoxen Eucharistiedebatte. In: Hans-Peter Großhans, Malte Dominik Krüger (Hrsg.): In der Gegenwart Gottes. Beiträge zur Theologie des Gottesdienstes. Frankfurt/Main 2009, S. 311–326.
- ↑ Ulrich Kühn: Abendmahl IV. Das Abendmahlsgespräch in der ökumenischen Theologie der Gegenwart. In: Gerhard Müller (Hrsg.): Theologische Realenzyklopädie. Band 1. De Gruyter, Berlin / Boston 1977, S. 185.
- ↑ Augsburger Konfession. 10. Artikel, in: Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. 9. Auflage. Vandenhoeck, Göttingen 1982, S. 64.
- ↑ Apologie der Augsburger Konfession. 10. Artikel, in: Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche. 9. Auflage. Vandenhoeck, Göttingen 1982, S. 247–248.
- ↑ DH 1636.
- ↑ Communion – Consubstantiation? – Wisconsin Evangelical Lutheran Synod (WELS). Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 27. September 2009; abgerufen am 5. März 2017. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Konkordien-Formel (1577), Formula Concordiae (Erster Theil). VII. Vom heiligen Abendmahl Christi. In: Glaubensstimme.de. Abgerufen am 17. September 2018: „6. Wir gläuben, lehren und bekennen, daß der Leib und Blut Christi nicht allein geistlich durch den Glauben, sondern auch mündlich, doch nicht auf kapernastische, sondern übernatürliche, himmliche Weise um der sacramentlichen Vereinigung willen, mit dem Brot und Wein empfangen werde, wie solches die Wort Christi klärlich ausweisen, da Christus heißet nehmen, eßen und trinken, die dann von den Aposteln geschehen;“
- ↑ Netzwerk Ökumene: Das Abendmahlverständnis der Katholiken, Lutheraner und Calvinisten | Netzwerk Ökumene. Archiviert vom am 6. März 2017; abgerufen am 5. März 2017. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Schreiben des Präfekten der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Josef Ratzinger an den evangelischen bayerischen Landesbischof, 1993.
- ↑ John M. Janzen: Mennonitische Gottesdiensthäuser, Das Verhältnis von Form und Bedeutung. In: Mennonitisches Lexikon. Band 5 (MennLex 5).
- ↑ vgl. Dokument Kirche und Rechtfertigung (hrsg. von der „Gemeinsamen römisch-katholischen evangelisch-lutherischen Kommission“. Bonifatius Druck – Buch, Paderborn / Verlag Otto Lembeck, Frankfurt 1994, ISBN 3-87088-828-8, 151 Seiten), das das oben genannte Ratzinger-Zitat – allerdings ohne expliziten Quellenhinweis – aufgreift (S. 102).