Transsumpt
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In einem Transsumpt (auch: Insert) wird der Inhalt einer älteren Urkunde in eine neue Urkunde aufgenommen („inseriert“), um ihn in seiner Rechtskräftigkeit nochmals zu bestätigen. Im Gegensatz zum Vidimus übernimmt der Aussteller der neuen Urkunde rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Urkunde.
Der Begriff kommt von lateinisch transsumere „übertragen, hinübernehmen“. Der Ausdruck Insert leitet sich von lateinisch inserere „einfügen, hineinbringen“ ab.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Joachim Spiegel: Transsumpt. In: Lexikon des Mittelalters (LexMA). Band 8. LexMA-Verlag, München 1997, ISBN 3-89659-908-9, Sp. 952 f.
- Magdalena Weileder: Spätmittelalterliche Notarsurkunden. Prokuratorien, beglaubigte Abschriften und Delegatenurkunden aus bayerischen und österreichischen Beständen (= Archiv für Diplomatik. Beiheft 18). Böhlau Verlag, Wien/ Köln/ Weimar 2019, ISBN 978-3-412-51621-5, S. 139–191.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Veröffentlichungen zu Transsumpten im Opac der Regesta Imperii