UN-Sachverständiger für den Schutz vor Gewalt aufgrund sexueller Orientierung

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Sachverständiger für den Schutz vor Gewalt aufgrund sexueller Orientierung
Expert on protection against violence and discrimination based on sexual orientation and gender identity
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel SexualOrientationGender
Leitung Graeme Reid
seit 2023
Sudafrika Südafrika
Gegründet 15. Juli 2016
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sachverständigen für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität wurde geschaffen, um die Umsetzung der bestehenden internationalen Menschenrechtsinstrumente im Hinblick auf die Überwindung von Gewalt und Diskriminierung von Personen auf der Grundlage ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu bewerten und die Ursachen von Gewalt und Diskriminierung zu ermitteln und zu beseitigen.

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 15. Juli 2016 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und kann verlängert werden.

Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von den UN mit einem Mandat beauftragt[2][3] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[4] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[5] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[6]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[7] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[8] Er prüft Mitteilungen[9] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[8] Er macht auch Anschlussverfahren,[10] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[11] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[6]

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/32/2. UN-Menschenrechtsrat, 15. Juli 2016, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  3. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  4. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  5. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  6. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  10. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  12. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/ie-sexual-orientation-and-gender-identity abgerufen am 13. Mai 2024