UN-Sachverständiger für die Auswirkungen der Auslandsverschuldung

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Sachverständiger für die Auswirkungen der Auslandsverschuldung
Expert on the effects of foreign debt
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel IEDebt
Leitung Attiya Waris
seit 2022
Kenia Kenia
Gegründet 26. April 2000
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle eines Sachverständigen für die Auswirkungen der Auslandsverschuldung (engl.: Expert on the effects of foreign debt) wurde geschaffen, um die Auswirkungen der Auslandsverschuldung auf die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in Entwicklungsländern zu untersuchen und mögliche Abhilfemaßnahmen zu ihrer Bewältigung zu finden.

Die UN-Menschenrechtskommission schuf diese Stelle am 26. April 2000 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UNO-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[2][3] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 6. April 2017.[4]

Der Sonderberichterstatter ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UNO mit einem Mandat beauftragt[5][6] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[7] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[8] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[9]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[10] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[11] Er prüft Mitteilungen[12] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[11] Er macht auch Anschlussverfahren,[13] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[14] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[9]

  1. Schaffung und Mandat. (Word) In: A/HRC/RES/2000/82. UN-Menschenrechtskommission, 26. April 2000, abgerufen am 8. April 2019.
  2. UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN), abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
  3. Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (PDF) In: UN-Res. 60/251. UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
  4. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/34/3. UN-Menschenrechtsrat, 6. April 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  5. Ernennung der Sonderberichterstatter. UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  6. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  7. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  8. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  9. a b Sonderberichterstatter. UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Länderbesuche. UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. a b Empfehlungen. UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  13. Anschlussverfahren. UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  14. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  15. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/ie-foreign-debt/attiya-waris abgerufen am 6. Januar 2023