UN-Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten

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Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten
Special Rapporteur on minority issues
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel SRMinorities
Leitung Nicolas Levrat
Schweiz Schweiz
seit 2023
Gegründet 21. April 2005
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sonderberichterstatter betreffend Minderheiten (engl.: Special Rapporteur on minority issues) wurde geschaffen, da Minderheiten in allen Regionen der Welt ernsten Bedrohungen, Diskriminierung und Rassismus ausgesetzt sind und häufig von der Teilnahme am wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben ausgeschlossen werden. Er soll unter Berücksichtigung der bestehenden internationalen Normen und der nationalen Minderheitengesetze, die Umsetzung der Deklaration der Rechte von Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten der UN-Generalversammlung von 1992 überprüfen und fördern.

Die UN-Menschenrechtskommission schuf die Stelle des Sonderberichterstatters am 21. April 2005 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[2][3] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 6. April 2017.[4]

Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt[5][6] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[7] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[8] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[9]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[10] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[11] Er prüft Mitteilungen[12] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[11] Er macht auch Anschlussverfahren,[13] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[14] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[9]

  1. Schaffung und Mandat. (Word) In: E/CN.4/RES/2005/79. UN-Menschenrechtskommission, 21. April 2005, abgerufen am 8. April 2019.
  2. UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Hrsg: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN), abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
  3. Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (PDF) In: UN-Res. 60/251. Hrsg: UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
  4. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/34/6. UN-Menschenrechtsrat, 6. April 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  5. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  6. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  7. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  8. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  9. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  13. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  14. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.