UN-Sonderberichterstatter zu den Rechten von Behinderten

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Sonderberichterstatter zu den Rechten von Behinderten
Special Rapporteur on the rights of persons with disabilities
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel sr.disability
Leitung Heba Hagrass
Agypten Ägypten
seit 2023
Gegründet 14. Juli 2014
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sonderberichterstatters zu den Rechten von Behinderten (engl.: Special Rapporteur on the rights of persons with disabilities) wurde zur Förderung, Umsetzung und Überwachung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschaffen.

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 14. Juli 2014 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 10. Juli 2017.[2]

Die Sonderberichterstatterin ist keine Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem ehrenamtlichen Mandat beauftragt[3][4] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[5] Der unabhängige Status der Mandatsträgerin ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[6] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[7]

Sie erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Die Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[8] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[9] Sie prüft Mitteilungen[10] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[9] Sie macht auch Anschlussverfahren,[11] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[12] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[7]

  1. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/26/20. UN-Menschenrechtsrat, 14. Juli 2014, abgerufen am 8. April 2019.
  2. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/35/6. UN-Menschenrechtsrat, 10. Juli 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  3. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  5. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  6. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  7. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  8. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  9. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  11. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.