UN-Sonderberichterstatter zum Recht auf sicheres Trinkwasser und sanitäre Anlagen

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Sonderberichterstatter zum Recht auf sicheres Trinkwasser und sanitäre Anlagen
Special Rapporteur on the human rights to safe drinking water and sanitation
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel SRWater
Leitung Pedro Arrojo-Agudo
Spanien Spanien seit 2020[1]
Gegründet 28. März 2008
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Die Stelle des Sonderberichterstatters zum Recht auf sicheres Trinkwasser und sanitäre Anlagen (englisch Special Rapporteur on the rights to water and sanitation) wurde geschaffen, da der Zugang zu sauberem Trinkwasser und sanitären Einrichtungen von zentraler Bedeutung für ein menschenwürdiges Leben und die Wahrung der Menschenrechte ist. Dennoch ist dieses Grundrechte Milliarden von Menschen verwehrt. Laut Angaben der UN würden Frauen keine sanitären Einrichtungen nutzen, die weder gewartet noch nach Geschlecht getrennt seien,[2] dennoch wird seitens der UN auf die Gleichheit des sozialen Geschlechts (Gender Equality) besonderen Wert gelegt.[3]

Der UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 28. März 2008 mittels einer Resolution,[4] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 5. Oktober 2016.[5]

Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt[6][7] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[8] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[9] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[10]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[11] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[12] Er prüft Mitteilungen[13] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[12]. Er macht auch Anschlussverfahren[14] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[15] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[10]

  1. https://www.ohchr.org/en/special-procedures/sr-water-and-sanitation abgerufen am 5. Januar 2023
  2. Einleitung. In: Sonderberichterstatters zum Recht auf sauberes Trinkwasser und sanitäre Anlagen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  3. Pamplet Gleichheit des sozialen Geschlechts (Gender Equality). (PDF) Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  4. Schaffung und Mandat. (PDF) In: A/HRC/RES/7/22. UN-Menschenrechtsrat, 28. März 2008, abgerufen am 8. April 2019.
  5. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/33/10. UN-Menschenrechtsrat, 5. Oktober 2016, abgerufen am 8. April 2019.
  6. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  7. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  8. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  9. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  10. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  13. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  14. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  15. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.