Unbundling

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Unbundling bezeichnet:

  • die Herstellung der Unabhängigkeit zwischen verschiedenen Geschäftsfeldern eines Unternehmens aufgrund entsprechender gesetzlicher und/oder regulierungsbehördlicher Vorgaben, siehe Entflechtung (Unternehmen)
  • in der Regulierung der Telekommunikation die Vorgabe an Netzbetreiber mit beträchtlicher Marktmacht, bestimmte Vorleistungen für Wettbewerber entkoppelt (also getrennt, entbündelt) vom Angebot eigener Verbindungsleistungen anzubieten, siehe Entbündelung.