Universalsynode von Ingelheim
Die Universalsynode von Ingelheim war eine Versammlung in der Remigiuskirche in Ingelheim vom 7. Juni 948 für einige Tage. Sie wurde einberufen, um das Schisma am erzbischöflichen Stuhl von Reims zu klären. Mit der Anwesenheit der Könige des Ost- und Westfränkischen Reichs, 32 Erzbischöfen und Bischöfen und weiterer geistlicher Würdenträger war diese Synode eine der wichtigsten Versammlungen, die in Ingelheim stattfanden.
Vorgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit 931 beanspruchten sowohl Hugo von Vermandois als auch Artold von Reims den Titel des Erzbischofs von Reims. Hugo wurde hierbei von seinem Onkel Hugo dem Großen unterstützt, dem einflussreichen Herzog von Franzien; Artold war der Favorit Ludwigs IV. von Frankreich, der faktisch kaum Macht hatte, und in England lebte, sowie Ottos I. Zuvor hatten sich bereits Synoden in Verdun im November 947 und Mouzon Anfang des Jahres 948 mit dem Schisma beschäftigt, waren jedoch zu keiner Lösung gekommen.
König Otto I. sandte daraufhin eine Bitte an Papst Agapet II., bei der Lösung des Streits zu helfen. Dieser schickte daraufhin Einladungen an ost- und westfränkische Bischöfe und sandte den Legaten Marinus von Bomarzo nach Ingelheim.
Synode von Ingelheim
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 7. Juni 948 wurde die Synode im Beisein der beiden Könige Otto I. und Ludwig IV. von Frankreich und von 32 Erzbischöfen und Bischöfen in der Pfalzkapelle von Ingelheim eröffnet. Der Ort wurde wohl wegen seiner verkehrsgünstigen Lage und der großen Platzkapazität gewählt. Der beklagte Gegen-Erzbischof Hugo von Vermandois war abwesend und ließ sich auch nicht vertreten. Den Vorsitz führte der päpstliche Legat Marinus von Bomarzo. Nach Beratungen beschloss die Synode die Anerkennung Artolds als rechtmäßigen Erzbischof von Reims. Außerdem wurde das Vorgehen Hugos des Großen gegen seinen Lehnsherrn Ludwig IV. scharf verurteilt.
Daneben wurden einige kirchenrechtliche Bestimmungen verabschiedet, wie die Beschneidung des ausufernden Eigenkirchenrechts, die jedoch keine dauerhafte Bedeutung erlangten. Bei der Synode wurden erstmals Bischöfe für dänische Bistümer erwähnt, nämlich Leofdag von Ribe, Hored von Schleswig und Reginbrand von Aarhus. Dafür, dass sie auf der Synode geweiht wurden, gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte.[1] Auch über eine Gründung von Bistümern in Brandenburg und Havelberg wurde wahrscheinlich nicht beraten.
Die Beratungen endeten wahrscheinlich zwischen dem 9. und 11. Juni. Es wurde zu einer weiteren Synode zum 7. September nach Trier geladen.
Teilnehmer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Synode von Ingelheim war die zahlenmäßig größte Kirchenversammlung seit längerer Zeit, an ihr nahmen 31 Erzbischöfe und Bischöfe, sowie zahlreiche Äbte und weitere Kleriker teil. Teilnehmer waren unter anderen[2]
- Könige
Otto I. und Ludwig IV. von Frankreich
- Päpstlicher Legat
- Erzbischöfe
alle deutschen Erzbischöfe und ein französischer
Friedrich von Mainz, Ruotbert von Trier, Wicfrid von Köln, Artold von Reims, Adeldag von Hamburg, Herold von Salzburg,
- Bischöfe
fast alle deutschen Suffraganbischöfe und zwei französische, nach Erzbistümern geordnet
Richowo von Worms, Ulrich von Augsburg, Bernhard von Halberstadt, Diethard von Hildesheim, Konrad von Konstanz, Starcand von Eichstätt, Dudo von Paderborn, Reginbald von Speyer, Poppo von Würzburg, Adalbert von Metz, Gauzlin von Toul, Berengar von Verdun, Balderich von Utrecht, Dodo von Osnabrück, Eberis von Minden, Hildbold von Münster, Farabert von Lüttich, Fulbert von Cambrai, Rudolf von Laon, Michael von Regensburg, Adalbert von Passau, Leofdag von Ribe, Hored von Schleswig, Reginbrand von Aarhus und Wichardus von Basel
Weitere Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auf Initiative König Ottos I. wurden Burgen von Anhängern Herzog Hugos erobert. Einige von dessen Bischöfen unterstellten sich König Ludwig IV. und Erzbischof Artold. Zu der Synode von Trier erschienen zum 8. September nur einige französische Bischöfe, kein einziger Deutscher, ebenso nicht der mehrmals vorgeladene Herzog Hugo.[3] Nach drei Tagen wurde die Versammlung beendet, nachdem der Herzog exkommuniziert worden war. 950 einigte dieser sich schließlich mit dem französischen König, womit der Streit nach mehr als dreißig Jahren endlich beigelegt wurde.
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Über die Synode von Ingelheim berichtete Flodoard von Reims in seinen Annalen, sowie der Historia Remensis ecclesiae (Geschichte der Kirche von Reims), außerdem sind handschriftliche Unterlagen der Synode erhalten. Alle Texte sind abgedruckt in
- Ernst-Dieter Hehl (Hrsg.): Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 916-1001 (= MGH Conc 6/1). Hannover 1987. S. 135–163
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Johann Friedrich Böhmer: Regesta Imperii II. Sächsisches Haus 919–1024. 5: Papstregesten 911–1024. Bearbeitet von Johann Friedrich Böhmern und Harald Zimmermann. Wien u. a., 1998. RI II 5 n. 218 sowie RI II 1, 1 n. 166a
- Horst Fuhrmann: Die Synoden von Ingelheim. In: Johanne Autenrieth (Hrsg.): Ingelheim am Rhein. Forschungen und Studien zur Geschichte Ingelheims. Stuttgart 1964. S. 147–173.
- Heinz Wolter: Die Konzilien im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056. Ferdinand Schöningh, Paderborn, München, Wien, Zürich 1988. S. 45–53.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Synode in Ingelheim 948 Repertorium „Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters“
- Die Generalsynode von 948 und weitere Synoden in Ingelheim
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Sie wurden als Teilnehmer von Anfang an genannt, die Synode begann an einem Mittwoch, und Bischofsweihen fanden nur an Sonntagen statt, außerdem hätten die ausführlichen Berichte der Synode ein solch wichtiges Ereignis eigentlich erwähnen müssen, vgl. Heinz Wolter: Die Konzilien im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056. Ferdinand Schöningh, Paderborn, München, Wien, Zürich 1988. S. 45–53, hier S. 50f.
- ↑ Regest II, 1, Nr. 166a Regesta Imperii
- ↑ Zur Synode und den Umständen siehe Heinz Wolter: Die Konzilien im Reichsgebiet und in Reichsitalien von 916 bis 1056. Ferdinand Schöningh, Paderborn, München, Wien, Zürich 1988. S. 52–55