Unterhaus (Begriffsklärung)
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Unterhaus steht für:
- Unterhaus, allgemein die direkt vom Volk gewählte und heute politisch gewichtigere Parlamentskammer in einem Zweikammersystem
- Unterhaus (Architektur), durch eine Innentreppe mit einer Erdgeschosswohnung verbundene Räume im Untergeschoss
- House of Commons, speziell die Parlamentskammer im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland
- Lok Sabha, speziell die Parlamentskammer in Indien
- Unterhaus (Kanada), speziell die Parlamentskammer in Kanada (House of Commons / Chambre des Communes)
- umgangssprachlich bei Sportwettbewerben im Ligasystem die unteren Klassen, siehe Spielklasse
Unterhaus heißen folgende geographische Objekte:
- Unterhaus (Gemeinde Baldramsdorf), Ortschaft von Baldramsdorf, Kärnten
- Unterhaus (Gemeinde Sankt Paul), Ortschaft von Sankt Paul im Lavanttal, Kärnten
- Unterhaus (Gemeinde Seeboden), Ortschaft von Seeboden am Millstätter See, Kärnten
- Unterhaus (Gemeinde Krumbach), Ortsteil von Krumbach, Niederösterreich
- Unterhaus (Gemeinde Ybbs), Ortsteil von Ybbs an der Donau, Bezirk Melk, Niederösterreich
- Unterhaus (Gemeinde Kronstorf), Ortschaft von Kronstorf, Bezirk Linz-Land, Oberösterreich
- Unterhaus (Gemeinde Wildon), Katastralgemeinde von Wildon, Steiermark
Unterhaus, Weiteres:
- Unterhaus – Mainzer Forum-Theater, eine Kleinkunstbühne
- Unterhaus (Borchen), spätmittelalterlicher Adelssitz im Ortsteil Nordborchen der Gemeinde Borchen im Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen
Siehe auch:
Wiktionary: Unterhaus – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen