Unterscheidungssignal

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Das Unterscheidungssignal ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal, das deutschen Seeschiffen bei Eintragung ins Schiffsregister zugeteilt wird (§ 16 Abs. 2 der Schiffsregisterordnung (SchRegO)), sofern sie länger als 15 m sind oder eine „Telegraphiefunk- oder Sprechfunkanlage an Bord haben“ (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)). Bei diesen Schiffen ist das Unterscheidungssignal zugleich Rufzeichen im Seefunkdienst.[1]

Unterscheidungssignale sind dabei Kombinationen von vier Buchstaben, die mit DA bis DR beginnen, oder Kombinationen aus dem Buchstaben Y, einer Ziffer (2 bis 9) und zwei Buchstaben. Letztere Gruppe war der DDR zugewiesen und wird nicht mehr vergeben. Die Unterscheidungssignale stellen damit eine Untermenge der der Bundesrepublik Deutschland[2] von der Internationalen Fernmeldeunion (International Telecommunication Union (ITU)) zugewiesenen Funkrufzeichen[3] dar.

  • Amtliche Liste der Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen. In: Bundesrepublik Deutschland, Verkehrsminister, heute BMDV (Hrsg.): Internationales Signalbuch. De Gruyter, Berlin 1954, ISBN 3-11-157555-1 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Einzelnachweise

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  1. Bundesnetzagentur: Nummerierungskonzept 2014, Bonn, 10. Dezember 2014, Abschnitt 9.5.1.C.a, S. 119
  2. Amtliche Liste der Seeschiffe mit Unterscheidungssignalen. In: Bundesrepublik Deutschland, Verkehrsminister, heute BMDV (Hrsg.): Internationales Signalbuch. De Gruyter, Berlin 1954, ISBN 3-11-157555-1 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Table of International Call Sign Series, ITU@1@2Vorlage:Toter Link/www.itu.int (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.