Verdinglichung (Begriffsklärung)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Verdinglichung steht für:
- Verdinglichung, in marxistischer Theorie die Verkehrung des Verhältnisses von produzierenden Menschen in ein Waren-Verhältnis
- Verdinglichung (Rechtswissenschaft), Begriff von Dulckeit, Beispiel im deutschen BGB: die Vormerkung
- Verdinglichung (Wohnungseigentum), deutsches Wohnungseigentumsrecht