Verfassung für Württemberg-Baden
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Die Verfassung für Württemberg-Baden vom 28. November 1946 wurde durch das Gesetz vom 29. März 1949 (RegBl. S. 43) geändert und durch Artikel 94 Absatz 2 der Verfassung des neugegründeten Baden-Württembergs vom 11. November 1953 aufgehoben. Die Verfassung war in die zwei Hauptabschnitte „Vom Menschen und seinen Ordnungen“ und „Vom Staat“ sowie den Schlussbestimmungen unterteilt. Württemberg-Baden ging am 25. April 1952 mit Württemberg-Hohenzollern und Baden im Bundesland Baden-Württemberg auf.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Birgit Wilhelm: Das Land Baden-Württemberg: Entstehungsgeschichte – Verfassungsrecht – Verfassungspolitik. Böhlau Verlag, Köln Weimar, 2007.