Verhängnis
Unter einem Verhängnis wird heute im Deutschen ein „(ungünstiges) Schicksal“,[1] ein „Unheil“[2] oder „Unglück“[2] verstanden.
Das Wort ist im Deutschen seit dem 14. Jahrhundert belegt.[1] Im Mittelhochdeutschen hatte es als verhencnisse die Bedeutung „Zulassung“, „Einwilligung“, „Schickung“.[2] Das Wort war eine Substantivbildung zum Verb verhengen („hängen lassen, nachgeben, geschehen lassen, ergehen lassen“).[2]
Während der Zeit der Reformation erlangt das Wort die Bedeutung „Fügung Gottes“.[1] Diese religiöse Verwendung schwindet im Zeitalter der Aufklärung,[1] stattdessen wird Verhängnis in der Bedeutung „Schicksal“ verwendet.[2]
Friedrich Schiller spricht an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert sowohl vom „göttlichen Verhängnis“
- „... Ich bin der Letzte ihres Stamms, dem Mord
- Entrissen durch ein göttliches Verhängnis.“[3]
als auch vom eigenen:
- „Wenn ich mir denke, [...] dass vielleicht in hundert oder mehr Jahren – wenn auch mein Staub schon lange verweht ist – man mein Andenken segnet und mir noch im Grabe Tränen und Bewunderung zollt, dann freue ich mich meines Dichterberufes und versöhne mich mit Gott und meinem oft harten Verhängnis.“[4]
Einzelnachweise und Fußnoten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c d nach Kluge Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage, 2002
- ↑ a b c d e nach Duden «Etymologie» – Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache, 2. Auflage, Dudenverlag, 1989
- ↑ Friedrich Schiller: Demetrius. Zweiter Aufzug, zweite Szene im Projekt Gutenberg-DE
- ↑ Friedrich Schiller, aus einem Brief an Charlotte von Wolzogen, 1784, zitiert nach http://www.goethezeitportal.de/index.php?id=3544, abgerufen am 29. Oktober 2008