Verkürztes Verfahren
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Verkürztes Verfahren oder Abgekürztes Verfahren steht für:
- allgemein Formen der Verfahrensbeschleunigung
- Vereinfachtes Strafverfahren, Alternativen zum regulären Strafverfahren mit Hauptverhandlung
- Abgekürztes Verfahren (Österreich), vereinfachtes Verwaltungsverfahren mit schriftlichen Strafverfügungen
- Abgekürztes Verfahren (Schweiz), beschleunigtes Verfahren
Siehe auch: