Verkaufsstellenbeirat

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Verkaufsstellenbeirat war in der Deutschen Demokratischen Republik die Bezeichnung eines Gremiums, das in den Kreisen die regionalen Verkaufseinrichtungen bei der Lösung ihrer Versorgungsaufgaben unterstützte.[1]

Innerhalb der Konsumgenossenschaften waren die Mitglieder zur freiwilligen Mitarbeit in diesen Beiräten aufgerufen. Aufgabe dieses Gremiums war, sich um die Belange der Kunden zu kümmern. Zur Erhöhung der Verkaufskultur und gerechteren Warenverteilung wurde gezielt auf das Verkaufskollektiv Einfluss geübt. Gute Arbeit wurde mit dem „Abzeichen hervorragender Verkaufsstellen Beirat“ gewürdigt.

Die Stellung der Verkaufsstellenbeiräte war auch in der Kommunalverfassung festgelegt:

§ 68. Handel und Versorgung. (1) Die Volksvertretungen und die Räte der Städte und Gemeinden unterstützen und kontrollieren die Verkaufsstellen und Gaststätten und beziehen dabei die Kundenbeiräte des volkseigenen Einzelhandels sowie die Verkaufsstellenausschüsse und Beiräte der Konsumgenossenschaften ein. Sie fördern die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften bei der Verwirklichung ihrer Aufgaben. [2]

Einzelnachweise

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  1. Chronik des Kreis Riesa zu den Lebensmittelverkaufsstelle
  2. Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985, im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 18 vom 11. Juli 1985, S. 213ff., Digitalisat.