Verkehrsbezeichnung
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Die Verkehrsbezeichnung eines Lebensmittels war laut § 4 Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) die in Rechtsvorschriften festgelegte Bezeichnung. Mit Inkrafttreten der Lebensmittel-Informationsverordnung wurde der Begriff durch Bezeichnung des Lebensmittels ersetzt.[1]
Es kann sich handeln um
- die gesetzlich festgelegte Bezeichnung oder
- die nach allgemeiner Verkehrsauffassung übliche Bezeichnung (die teilweise im Deutschen Lebensmittelbuch beschrieben werden) oder
- eine Beschreibung des Lebensmittels und erforderlichenfalls seiner Verwendung, die es dem Verbraucher ermöglicht, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von verwechselbaren Erzeugnissen zu unterscheiden.
Beispiele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Verkehrsbezeichnungen sind z. B.
- Zuckerart
- Fruchtsaft
- Milchschokolade
- Kuvertüre (ein Gegenbeispiel wäre wohl kakaohaltige Fettglasur)
- Milch
- Käse (für ein Gegenbeispiel siehe Kunstkäse) siehe insbesondere Käseverordnung
- Wein