Vertrag von Bromberg
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Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag.[1][2] Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen.
Zudem wurde neu vereinbart:
- Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher.
- Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen.
- Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme.
- Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an den König von Polen zurückfallen.
- Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber dem polnischen König und dem Parlament ein homagium eventuale zu leisten.
Entwicklungsgang zur Souveränität Preußens
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 17. Januar 1656 Vertrag von Königsberg
- 23. Juni 1656 Vertrag von Marienburg
- 28. – 30. Juni 1656 Schlacht bei Warschau
- 20. November 1656 Vertrag von Labiau
- 19. September 1657 Vertrag von Wehlau
- 6. November 1657 Vertrag von Bromberg
- 3. Mai 1660 Vertrag von Oliva
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heinz Duchhardt, Bogdan Wachowiak: Um die Souveränität des Herzogtums Preußen. Der Vertrag von Wehlau 1657. Hahn, Hannover 1998, ISBN 3-88304-125-4.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Theodor von Mörner: Kurbrandenburgische Staatsverträge von 1601 bis 1700. Berlin 1867, S. 220–227.
- ↑ Gustav Adolf Harald Stenzel: Geschichte des Preußischen Staats. Teil II: Von 1640 bis 1688, Hamburg 1837, S. 137–138 und S. 297