Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall
In der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall (auch Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Großen Kreisstadt Schwäbisch Hall) im baden-württembergischen Landkreis Schwäbisch Hall haben sich eine Stadt und drei Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft liegt in der Stadt Schwäbisch Hall (erfüllende Gemeinde).
Mitgliedsgemeinden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mitglieder dieser durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entstandenen Verwaltungsgemeinschaft sind:
- Stadt Schwäbisch Hall, Große Kreisstadt, 42.743 Einwohner, 104,19 km²
- Gemeinde Michelbach an der Bilz, 3542 Einwohner, 17,68 km²
- Gemeinde Michelfeld, 3902 Einwohner, 35,22 km²
- Gemeinde Rosengarten, 5288 Einwohner, 31,01 km²
Struktur und Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden entscheidet über die Erfüllungsaufgaben. Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses ist der Bürgermeister der erfüllenden Gemeinde (Schwäbisch Hall). Die „vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft“ ist nicht selbst rechtsfähig, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband ist. Die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft wurde aufgrund der §§ 59 ff. GO in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit gebildet. Den Umfang der übertragenen Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft bestimmt § 61 der baden-württembergischen Gemeindeordnung.