Vorbeugender Rechtsschutz

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Vorbeugender Rechtsschutz ist ein Begriff aus dem deutschen Prozessrecht.

Verwaltungsprozessrecht

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Der vorbeugende Rechtsschutz ist im Verwaltungsprozessrecht gegen ein zukünftiges Verwaltungshandeln gerichtet, der einstweilige oder vorläufige Rechtsschutz sichert dagegen eine Rechtsposition bis zur endgültigen Entscheidung in der Hauptsache.[1]

Mit dem vorbeugenden Rechtsschutz soll der Eintritt eines nicht wiedergutzumachenden Schadens verhindert werden, wenn der nachgängige Rechtsschutz – einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes – mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre.[2] Der vorbeugende Rechtsschutz setzt mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes dieses besondere, qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis voraus.[3][4]

Statthafte Klageart ist je nach Rechtsschutzziel die vorbeugende Unterlassungsklage oder auch eine vorbeugende Feststellungsklage.[5][6] Diese kann sich gem. Art. 19 Abs. 4 GG sowohl gegen drohende Verwaltungsakte als auch gegen künftige Realakte richten.[7][8]

Zivilprozessrecht

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Auch im Zivilrecht bestehen Unterlassungsansprüche zum Schutz besonders gefährdeter Rechtspositionen, die nur vor Eintritt einer Beeinträchtigung effektiv geschützt werden können.[9][10] Prominentes Beispiel ist der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Medienrecht.

  • Thomas Jean Berrang: Vorbeugender Rechtsschutz im Recht der Europäischen Gemeinschaften. 1994, ISBN 3-7890-3577-7.
  • Ralf Kölbel: (Vorbeugender) Rechtsschutz gegen Ermittlungsverfahren? JR 2006, S. 322–328

Einzelnachweise

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  1. Vorläufiger und vorbeugender Rechtsschutz Universität Bamberg, 2008 (PDF; 175 kB)
  2. BVerfG, Beschluss vom 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 Rdnr. 14
  3. VG Würzburg, Beschluss vom 6. April 2011 - Az. W 6 S 11.210 Rdnr. 28 ff.
  4. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2008 - 7 B 24.08
  5. Kay Windthorst: BayVGH – Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz = BayVBl. 2011, S. 214
  6. Curt Lutz Lässig: Zulässigkeit der vorbeugenden Feststellungsklage bei drohendem Bußgeldbescheid. NVwZ 1988, S. 410
  7. Christoph Gusy: Rechtsschutz des Bürgers gegen Grundrechtsverletzungen (Memento des Originals vom 11. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jura.uni-bielefeld.de Universität Bielefeld (ohne Jahr)
  8. Christian Koenig: Verwaltungsprozessrecht mit Bezügen zum Europäischen Prozessrecht 2015, S. 9 f.
  9. Wolfram Henckel: Vorbeugender Rechtsschutz im Zivilrecht. Archiv für die civilistische Praxis 1974, S. 97–144
  10. Hein Kötz: Vorbeugender Rechtsschutz im Zivilrecht: Eine rechtsvergleichende Skizze. Archiv für die civilistische Praxis 1974, S. 145–166