Vorlage:BGE
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Vorlage für Bundesgerichtsentscheide
Zur Verwendung
[Quelltext bearbeiten]Falls nur die zitierte Seite des Entscheides genannt wird (z.B. BGE 135 I 1):
{{BGE|135|I|1}}
Falls sowohl die erste Seite des Entscheides als auch die Seite, auf die sich das Zitat bezieht, genannt werden (z.B. BGE 135 I 1, 3):
{{BGE|135|I|1|3}}