Vorlage:Gesetzestext/Doku

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Beispiel
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I

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

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Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 95 Absatz 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.|ref=<ref>[http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis348t.html Text der Eidgenössischen Volksinitiative ‹gegen die Abzockerei›] auf der Website des Bundes  ([[admin.ch]])</ref>}}
I

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

[…]

Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb eines Jahres nach Annahme von Artikel 95 Absatz 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.[1]

Einzelnachweise

  1. Text der Eidgenössischen Volksinitiative ‹gegen die Abzockerei› auf der Website des Bundes (admin.ch)