Vorlage Diskussion:Infobox EG-Richtlinie

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von W!B: in Abschnitt Langtitel format
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EWG-Richtlinien

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Wie auch in diesem Beitrag gesagt ist es streng genommen notwendig, zwischen EG-Richtlinien und EWG-Richtlinien zu unterscheiden, also auch die Darstellung des Titels der Infobos entsprechend anzupassen, um die Vorlage auch für EWG-Richtlinien zu verwenden.

Man könnte das so umsetzen, dass man einen weiteren Parameter einfügt, der entweder "EG" oder "EWG" lautet, ähnlich wie auch bei der Vorlage:EG-RL. --Carolin 18:46, 25. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Umsetzung in österreichisches und deutsches Recht

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Hallo,

EG-Richtlinien sind m.W. jeweils durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen, d.h. im deutschsprachigen Raum zumindest in Deutschland und Österreich. Die Umsetzungen können natürlich verschieden erfolgen und zu verschiedenen Zeitpunkten. Jetzt ist in der Vorlage aber nur ein Feld vorgesehen, und ich hab gesehen dass jetzt teils in den Anwendungen das Land noch mit in die rechte Box geschrieben wird. War das so gedacht? Vielleicht wär es auch möglich getrennte Felder für die Umsetzung in Österreich oder Deutschland anzulegen?

Danke!

-- 62.178.12.228 23:11, 17. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

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Wäre es nicht Sinnvoll, den Weblink auf EURLEX gleich in die Infobox einzubauen? Jetzt steht der meist unter Weblinks, aber das könnte doch auch gleich bei den Infos zur RL in der Box stehen, oder? Zeitgeisterfahrer \ ~p) 16:20, 16. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, halte ich auch für sinnvoll. Haben wir in der Infobox Gesetz auch so gemacht. --Forevermore (Diskussion) 10:46, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Könnte das jemand umsetzen? :) TheGlobetrotter ~ 01:57, 6. Feb. 2019 (CEST) 01:57, 6. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Titel von Richtlinien für die Box

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Hallo! Beispiel: FFH-RL

schreiben wir bei "Titel=" für die Vorlage "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" oder (weil Nummer und Datum ja eigene Felder sind) "Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen"? --kai.pedia (Dis.) 23:21, 17. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Es gibt da noch keine einheitliche Vorgehensweise. Ich halte aber in der Infobox die Schreibweise ohne Nummer und Datum für ausreichend. Im Einleitungssatz sollte aber zumindest die Nummer mit angegeben werden. --Forevermore (Diskussion) 10:45, 6. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Kurztitel

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In der Infobox steht in der Zeile Kurztitel der Zusatz (nicht amtlich). Wie sich aus diesem diff ergibt, existieren durchaus EU-Richtlinien mit einem amtlichen Kurztitel. Daher halte ich es für sinnvoll, den Zusatz (nicht amtlich) aus der Infobox zu entfernen. In den Fällen, wo der umgangssprachliche Kurztitel nicht amtlich ist, könnte man den Klammerzusatz dann manuell in der rechten Spalte aufnehmen. Wer nimmt sich dieses Vorschlags an und ändert die Vorlage? --Forevermore (Diskussion) 20:58, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Wenn ich es richtig sehe, gibt es doch drei Fälle: ohne Kurztitel, mit amtlichem Kurztitel und mit nichtamtlicher Bezeichnung/Kurztitel. Es wäre m.E. sinnvoll, diese drei Fälle auch in der Infobox auseinanderzuhalten, wenn sie geändert wird.--Aschmidt (Diskussion) 13:29, 20. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Datum der Aufhebung

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Ich halte ein zusätzliches Feld für sinnvoll, um das Datum der Aufhebung einer Richtlinie angeben zu können, wenn sie nicht mehr gültig ist oder von einer Nachfolgerichtlie abgelöst wurde. So ist auch innerhalb der Box ersichtlich, ob eine Richtlinie noch gültig ist oder nicht. Was haltet ihr davon? --Tuluqaruk (Diskussion) 10:27, 8. Mai 2015 (CEST)Beantworten

+1. Für Richtlinie 67/548/EWG habe ich gerade danach gesucht. --Leyo 14:20, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
+1. --man (Diskussion) 21:03, 16. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Extrem wirre Vorlage

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Die Vorlage löst auch bei mir viele Fragen aus: Wir sind inzwischen in der EU gelandet, "EG-Richtlinie" ist daher der Schnee von vorvorgestern.

Das Wort "Inkrafttreten" ist im Europarecht so ein Problem. Oft unterscheidet der Richtliniengeber zwischen Inkrafttreten (wie bei Verwaltungsakten: Wirksamkeit, § 43 VwVfG) und (innerer) Geltung (Anwendbarkeit). Inkrafttreten heißt dann nur "ist in der Welt", gilt aber noch nicht. Geltung heißt Gültigkeit, nach deutschem Verständnis: Inkrafttreten. Hier müsste also differenziert werden.

Was heißt "Verabschiedung"?

Was heißt "Umsetzung"? Ist vielleicht "spätester Umsetzungszeitpunkt" gemeint?

Was heißt "umgesetzt durch"? Wir haben 28 Mitgliedstaaten. Sollen hier jetzt alle 28 nationalen Regelungen aufgeführt werden? Wen interessiert das?

Was heißt "Änderung1, Änderung2, Änderung3" und "Letzte Änderung". Es soll Richtlinien geben, die nur einmal geändert worden sind. Das kommt dann in "Änderung1" - oder in "Letzte Änderung"? Was ist bei Richtlinien, die 10 Mal geändert worden sind? Die ersten 3 Änderungen teilen wir mit, die nächsten 6 werden totgeschwiegen und Nr. 10 kommt in "letzte Änderung".

"Inkrafttreten letzte Änderung" soll eingetragen werden, aber die anderen drei oder neun interessieren nicht? Logik? Sinn?

Wer um alles in der Welt hat diese katastrophale Vorlage geschaffen? Die Vorgaben sind kauderwelsch, eine ergänzende Anleitung gibt es nicht, eigentlich ein Fall für die Wikipedia:WikiProjekt Recht/Qualitätssicherung Da weiß man echt nicht, wo man mit dem Korrigieren anfangen soll. --Opihuck 22:49, 1. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Zur letzten Frage: Die Vorlage wurde basierend auf Vorlage:Infobox Verordnung (EG) angelegt. --Leyo 23:58, 1. Nov. 2015 (CET)Beantworten
umgesetzt durch ist meines Erachtens sehr wichtig. De facto werden nicht alle 28 nationalen Regelungen aufgeführt, sondern allenfalls die DACH-Regelungen. Problematisch ist natürlich, dass die Indobox dann recht voll werden kann und es deshalb möglicherweise diskussionswürdig ist, ob man diese Information nicht besser im Artikel selbst unterbringt. --Forevermore (Diskussion) 08:49, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Ich denke auch, dass die Angabe der Umsetzung in nationales Recht wichtig ist, ob das aber unbedingt in der Infobox erscheinen muss - warum nicht in den Artikel unterbringen? Denn allein wenn nur die Staaten mit deutsch als Amtssprache aufgeführt werden, wird es schnell unübersichtlich: DE, AT, LU - CH wirst du bei einer EU-Richtlinie nicht finden ;-) Inkrafttreten bezeichnet ja oft nur einen Zeitpunkt kurz nach der Veröffentlichung. Den Umsetzungs- oder Geltungstermin einzutragen sehe ich als problematisch an, wer will das pflegen bei allen zigtausend Richtlinien. Wir können ja bei vielen Richtlinien schon froh sein, wenn wenigstens die Version einigermaßen aktuell gehalten wird. IMHO reicht es aus, jeweils die aktuelle Version zu pflegen, alles andere kann bei Bedarf in den Text. --Tuluqaruk (Diskussion) 10:03, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Also dann die Felder "Änderung1,Änderung2,Änderung3" löschen und nur die letzte Änderung eintragen? So ist es auch bei der Parallelvorlage "EU-RichtlinieVerordnung". Inkrafttreten und Geltungsbeginn gehen aus der Richtlinie selbst hervor. Wieso es Mühe machen soll, ein weiteres Datum (meist eine Zeile tiefer) einzutragen, vermag ich nicht nachzuvollziehen. Wenn man das eine hat, hat man auch das andere. Bei Umsetzung wäre es möglich, allein die deutsche und die österreichische Umsetzung einzutragen. Aber: Die Rückmeldung der nationalen Gesetzgeber an die Kommission funktioniert nach Auskunft der Juristischen Dienstes der Kommission nicht, und es bestehen hier sehr viele Lücken. Eine solche Übersicht aller 28 Staaten hat nicht mal die Kommission. Gruß --Opihuck 10:22, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Gut, nicht ausgefüllte Felder werden ja sowieso ausgeblendet, von daher sehe ich da kein Problem. Wenn wir schon dabei sind, würde ich gern meinen Vorschlag von weiter oben nochmal aufs Tapet bringen, nämlich ein Feld für das Datum der Aufhebung der Richtlinie und einen Link zur Nachfolgerichtlinie, wenn vorhanden. So kann man schneller navigieren und findet die aktuelle Rechtslage schneller. --Tuluqaruk (Diskussion) 11:43, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten
P.S. Von welcher Parallelvorlage EU-Richtlinie sprichst du? --Tuluqaruk (Diskussion) 11:45, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Sorry, habe mich verschrieben, ist oben korrigiert. Gruß --Opihuck 12:19, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

@Tuluqaruk: Bezüglich „CH wirst du bei einer EU-Richtlinie nicht finden“ findest du da mehr Infos. So einfach, wie von dir dargestellt, ist es nämlich nicht. --Leyo 14:34, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Na gut, na gut, ich gebe mich geschlagen --Tuluqaruk (Diskussion) 15:00, 2. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Von Doku hierher kopiert

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Mittlerweile gibt es Richtlinien mit amtlichen Kurztiteln. Deshalb bitte ich darum, den Zusatz (nicht amtlich) aus der Infobox zu entfernen. Danke! --Forevermore (Diskussion) 23:13, 1. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Von /Doku hierher kopiert. --PerfektesChaos 17:48, 2. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Schriftart bei Änderungen (Beispiel Vogelschutzrichtlinie)

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Im Beispiel Vogelschutzrichtlinie sind die Titel der Änderungen alle mit GROSSBUCHSTABEN-Text (wie im Original-Mitteilungsblatt) angegeben. Das braucht aber sehr viel Platz und ist sehr unübersichtlich = steht etwas dagegen, hier die Normalschrift zu verwenden? --kai.pedia (Disk.) 16:21, 11. Apr. 2018 (CEST)Beantworten

nein, im gegenteil. erwünscht. hab das aber übrigens gerade rausgehaut, ganz irrelevant. und ganz unnötig, die IB aufzublähen. es reicht eine kurzangabe ABl. 291/1979, langtitel kann man ja als ref setzen, und dann aber gleich verlinken. --W!B: (Diskussion) 12:44, 15. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Langtitel format

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da die EURL klassische extrem barocke namen haben, steht da immer "Titel" mit viel luft, und nebenan quetscht sich textsoße. gäbs einwände, das zweispaltig vollbreit unter die kopfzeile zu setzen? könnte man übrigens für alle rechts-IBs machen, gesetze haben allgemien oft lange namen. --W!B: (Diskussion) 12:44, 15. Feb. 2019 (CET)Beantworten