Vorlage Diskussion:Infobox Völkerrechtlicher Vertrag
Hallo,
ich würde gerne zwei Verbesserung zur Infobox anbringen:
- eine weitere Zeile für Ratifikation durch die Europäische Gemeinschaft einfügen
- den Text "Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!" in "Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung!" ändern, da es sich nicht um Gesetze handeln muss, die unmittelbar gelten, sondern um völkerrechtliche Verträge, die nur die Staaten verpflichten.
--Rechtsberatung 09:14, 10. Mai 2008 (CEST)
- Einverstanden. Besten Dank für jede Optimierung der Infobox! Alles fliesst 09:58, 11. Mai 2008 (CEST)
Letzte Änderung
[Quelltext bearbeiten]Ich habe das Datum der letzten Änderung unter Locarno-Klassifikation eingepflegt. Wäre es nicht sinnvoll, diese Angabe (analog zur Infobox Gesetz) auch hier zu unterstützen? Aktenstapel (Diskussion) 11:22, 29. Aug. 2014 (CEST)
Bild
[Quelltext bearbeiten]Ich fände es gut, wenn ein optionales Bild und eine zugehörige Bildunterschrift möglich wären. Z. B. könnte man bei multilateralen Abkommen eine entsprechende Karte der Signatarstaaten abbilden. --Furfur ⁂ Diskussion 15:25, 13. Okt. 2016 (CEST)
Ein paar Anmerkungen
[Quelltext bearbeiten]Angeregt von dieser Aufforderung habe ich einige Korrekturen an den fehlergemeldeten Abkommen vorgenommen. Mich haben folgende Eintragungen im Infokasten gestört:
- Fundstelle - damit ist offenbar der Link auf die UN-Treaty-Collection gemeint. An und für sich gut, aber das bleibt oft leer, weil viele Abkommen dort nicht aufgeführt werden. Das Feld sollte kein Pflichtfeld sein, da Produzent von Fehlermeldungen.
- Unterzeichnung - hier wird offenbar die Anzahl der Signatarstaaten erwartet. Diese Zahl ist kaum rekonstruierbar, weil im BGBl. dieser Teil der Abkommen mit den Unterschriften regelmäßig nicht abgedruckt wird. In der UN-Treaty-Collection, wo das hingegen als Zahl angegeben wird, finden sich nur ganz wenige Abkommen, sodass diese Information oft nicht zur Verfügung steht. Die Anzahl der Signatarstaaten ist in der Regel nur indirekt von Bedeutung, wenn das Inkrafttreten des Abkommens unter den Staaten, die es ratifiziert haben, von einer bestimmten Mindestzahl an Staaten abhängig gemacht wird. Ansonsten dürfte die Anzahl der Unterzeichnerstaaten keine Bedeutung haben. Mein Vorschlag: Diesen Eintrag in der Vorlage ersatzlos löschen. Dann entfielen zugleich die meisten Fehlermeldungen.
- Inkrafttreten - ein Datum, das oft leer bleiben muss, weil es in der Regel kein festes Datum für alle Vertragsstaaten gibt, sondern auf Staaten bezogene Inkrafttretensdaten. Vorschlag: Löschen und weiter unten das Inkrafttreten staatenbezogen eintragen.
- Ratifikation - welches Datum wird hier erwartet? Der Tag, an dem das nationale Parlament das nationale Zustimmungsgesetz erlässt? Der Tag, an dem der Text im Gesetzesblatt verkündet wird? Der Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde? Der Tag, an dem das Abkommen für den einzelnen Staat in Kraft tritt? Vorschlag: Löschen, nutzlose Angabe. Das einzig wichtige Datum ist das Inkrafttreten eines Abkommens für den einzelnen Staat.
- Länderbezogene Angaben - sind nützlich, wenn sie das Datum des Inkrafttretens angeben. Andere Daten (Ratifikation, Unterzeichnung) dürften nutzlos sein (siehe oben)
Außerdem wäre eine Beschreibung der Felder des Info-Kastens nützlich. Momentan kann man nur am Beispielkasten ungefähr erraten, welcher Eintrag erwartet wird. Gruß --Opihuck 00:28, 20. Mai 2017 (CEST)
- Benutzer:Alles fliesst, der die Infobox angelegt hatte, kann da wohl am besten antworten.
- Einige völkerrechtliche Verträge treten in Kraft, sobald z.B. der fünfzigste Staat ratifiziert hat. Ich vermute, dass dieses Datum gemeint ist. --Leyo 01:16, 20. Mai 2017 (CEST)
- (zur letzten Bemerkung): Ja, aber das gilt natürlich nur für die Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben. Für alle später beitretenden Staaten gilt ein anderes Datum. Deswegen sollte auf ein allgemeines Inkrafttretensdatum verzichten werden; es dürfte bei Altverträgen auch kaum noch zu rekonstruieren sein: Im deutschen Fundstellennachweis des BGBl. II wird nur das Datum des Inkrafttretens für Deutschland und dann - gelistet nach allen anderen Staaten - das Inkrafttretensdatum für den jeden weiteren Vertragsstaat angegeben. Weitere Daten lassen sich nicht entnehmen. Wenn als Ratifikation das Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde gemeint ist, so ist zu berücksichtigen, dass dies nicht mit dem Inkrafttretensdatum übereinstimmen muss. Häufig tritt ein Vertrag erst nach einem gewissen Zeitraum nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft. Deswegen: Alle Daten außer dem Inkrafttretensdatum für jeden einzelnen Staat dürften bedeutungslos sein. --Opihuck 07:38, 20. Mai 2017 (CEST)
- Bei UN-Übereinkommen findet man – wie ich gerade herausgefunden habe – alle Informationen unter treaties.un.org.
- Das Inkrafttreten der Konvention an sich ist so zentral (ein Meilenstein), dass es unbedingt in die Infobox gehört. Beim Stockholmer Übereinkommen beispielsweise haben D-A-CH deutlich vor dem Inkrafttreten ratifiziert, so dass sie zu den mind. 50 Vertragsparteien gehörten, bei welchen die Konvention an diesem Datum in Kraft trat. --Leyo 22:35, 20. Mai 2017 (CEST)
- Anders als bei Gesetzen eines Staates gibt es bei mehrseitigen Abkommen oft keinen einheitlichen absoluten Inkrafttretenszeitpunkt. Das Inkrafttreten ist oft relativ, nämlich nur in Bezug auf die Staaten, die sich der Konvention mit Wirkung von einem bestimmten Tag an angeschlossen haben. Das kann bei allen Vertragsparteien derselbe Tag sein, muss es aber nicht. Bei mehrseitigen Abkommen trifft das eher selten wegen der Möglichkeit des späteren Beitritts weiterer Staaten zu. Deswegen halte ich dieses Feld für irreführend, zumindest für erläuterungsbedürftig. In den einschlägigen Verzeichnissen wird das Wort "Inkrafttreten" deshalb immer mit einem Vertragsstaat verbunden, z.B. im deutsche FNB/B mit dem Worten "in Kraft für die Bundesrepublik Deutschland am 22. 4. 1954 (Bek. 25. 5. 54) – 1954 II 619". Welchen Wert hat die Information, dass das Stockholmer Übereinkommen an einem bestimmten Tag in Kraft getreten ist? Bei genauem Hinsehen: keinen. --Opihuck 00:15, 21. Mai 2017 (CEST)
- Vielleicht revidierst du deine Ansicht nach dem Lesen dieser Aktualität bezüglich des Minamata-Übereinkommens. ;-) --Leyo 00:46, 21. Mai 2017 (CEST)
- "... will become legally binding for all its Parties. The updated list of Parties may be found here." Eben "...its parties" und nicht allgemein. Was hier mit "Inkrafttreten" gemeint ist, ist zusätzlich eine bestimmte Mindestzahl an Teilnehmerländern, die erreicht sein muss. Der Grundsatz, dass sich Inkrafttreten immer nur auf einen bestimmten Staat beziehen kann, bleibt davon unberührt. --Opihuck 01:24, 21. Mai 2017 (CEST)
- Ich sehe, es hat heute Nacht keinen Zweck … ;-) Wenden wir uns besser den übrigen offenen Punkten zu. Welche Verträge hast du denn in der UN-Treaty-Collection nicht gefunden? --Leyo 01:40, 21. Mai 2017 (CEST)
- "... will become legally binding for all its Parties. The updated list of Parties may be found here." Eben "...its parties" und nicht allgemein. Was hier mit "Inkrafttreten" gemeint ist, ist zusätzlich eine bestimmte Mindestzahl an Teilnehmerländern, die erreicht sein muss. Der Grundsatz, dass sich Inkrafttreten immer nur auf einen bestimmten Staat beziehen kann, bleibt davon unberührt. --Opihuck 01:24, 21. Mai 2017 (CEST)
- Vielleicht revidierst du deine Ansicht nach dem Lesen dieser Aktualität bezüglich des Minamata-Übereinkommens. ;-) --Leyo 00:46, 21. Mai 2017 (CEST)
- Anders als bei Gesetzen eines Staates gibt es bei mehrseitigen Abkommen oft keinen einheitlichen absoluten Inkrafttretenszeitpunkt. Das Inkrafttreten ist oft relativ, nämlich nur in Bezug auf die Staaten, die sich der Konvention mit Wirkung von einem bestimmten Tag an angeschlossen haben. Das kann bei allen Vertragsparteien derselbe Tag sein, muss es aber nicht. Bei mehrseitigen Abkommen trifft das eher selten wegen der Möglichkeit des späteren Beitritts weiterer Staaten zu. Deswegen halte ich dieses Feld für irreführend, zumindest für erläuterungsbedürftig. In den einschlägigen Verzeichnissen wird das Wort "Inkrafttreten" deshalb immer mit einem Vertragsstaat verbunden, z.B. im deutsche FNB/B mit dem Worten "in Kraft für die Bundesrepublik Deutschland am 22. 4. 1954 (Bek. 25. 5. 54) – 1954 II 619". Welchen Wert hat die Information, dass das Stockholmer Übereinkommen an einem bestimmten Tag in Kraft getreten ist? Bei genauem Hinsehen: keinen. --Opihuck 00:15, 21. Mai 2017 (CEST)
- (zur letzten Bemerkung): Ja, aber das gilt natürlich nur für die Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben. Für alle später beitretenden Staaten gilt ein anderes Datum. Deswegen sollte auf ein allgemeines Inkrafttretensdatum verzichten werden; es dürfte bei Altverträgen auch kaum noch zu rekonstruieren sein: Im deutschen Fundstellennachweis des BGBl. II wird nur das Datum des Inkrafttretens für Deutschland und dann - gelistet nach allen anderen Staaten - das Inkrafttretensdatum für den jeden weiteren Vertragsstaat angegeben. Weitere Daten lassen sich nicht entnehmen. Wenn als Ratifikation das Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde gemeint ist, so ist zu berücksichtigen, dass dies nicht mit dem Inkrafttretensdatum übereinstimmen muss. Häufig tritt ein Vertrag erst nach einem gewissen Zeitraum nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde in Kraft. Deswegen: Alle Daten außer dem Inkrafttretensdatum für jeden einzelnen Staat dürften bedeutungslos sein. --Opihuck 07:38, 20. Mai 2017 (CEST)
Sind schon einige Jahre vergangen, seit ich diese Vorlage erstellt habe. Ja, es ist das gemeint, worauf Leyo mit dem Beispiel des Minamata-Übereinkommens hingewiesen hat. Multilaterale Übereinkommen treten häufig erst in Kraft, wenn eine bestimmte Anzahl Staaten ratifiziert haben. Solange diese Mindestzahl nicht erreicht worden ist, ist das Übereinkommen für keinen Staat in Kraft getreten, ob er nun ratifiziert hat oder nicht. Das Inkrafttreten ist deshalb besonders für neue Übereinkommen zentral. Es mag weniger für Vertragsparteien wichtig sein. Für jene Organisation, aber die das Übereinkommen verwahrt, z.B. für den Generalsekretär der UNO ist es entscheidend. Wikipedia hat einen universellen Anspruch und in diesem Sinn ist das generelle Inkrafttreten wichtiger als das Inkrafttreten je Einzelstaat. Noch ein Hinweis auf Fundquellen: Systematische Rechtssammlung der Schweiz, Internationales Recht--Alles fliesst (Diskussion) 17:31, 21. Mai 2017 (CEST)
- Wir haben schon denselben Gedanken, nur die Umsetzung ist unglücklich. Das Textfeld sollte anders formuliert werden, denn der universelle Anspruch der Wikipedia ist es auch, den Otto-Normal-User nicht zu verwirren. Das tut aber das Wort "Inkrafttreten" aus den vorgenannten Gründen. Vorschlag: "Erstes Inkrafttreten" oder "Inkrafttreten nach Erreichen der Mindestzahl an Staaten". Ich bin da offen. --Opihuck 22:31, 21. Mai 2017 (CEST)
- Zweiteres wäre gut, ist aber wohl zu lang. Vielleicht „Allgemeines Inkrafttreten“ oder „Generelles Inkrafttreten“? --Leyo 10:24, 22. Mai 2017 (CEST)
- Ich weiß nicht. Es ist doch weder "allgemein", noch "generell", sondern eben nur unter bestimmten Staaten. --Opihuck 13:19, 25. Mai 2017 (CEST)
- … unter ziemlich vielen (oft 50) Staaten. --Leyo 21:31, 25. Mai 2017 (CEST)
- "Erstes Inkrafttreten" ist verständlich und kurz. Das kann man ggf. im Artikeltext ergänzen, also dort erklären, dass dann-und-dann die Mindestzahl an Staaten erreicht wurde. --Carolin 08:43, 28. Mai 2017 (CEST)
- Opihuck, wie Du siehst, ist es bei manche Autoren wichtiger die eigene Ansicht durchzudrücken, anstatt sich in den "WP-Otto-Normal-Leser" reinzudenken und in dessen Interesse zu agieren. Aber um die roten Leser-Irritations-Fehlermeldungen auszumerzen und die Diktatur der Vorlage zu umschiffen reicht ein z.B: Fundstelle: "Keine", Unterzeichnung: "Nicht bekannt" etc zu schreiben, und die Fehlermeldung-Nerverei hat ein Ende--Ciao • Bestoernesto • ✉ 05:54, 3. Nov. 2017 (CET)
- "Erstes Inkrafttreten" ist verständlich und kurz. Das kann man ggf. im Artikeltext ergänzen, also dort erklären, dass dann-und-dann die Mindestzahl an Staaten erreicht wurde. --Carolin 08:43, 28. Mai 2017 (CEST)
- … unter ziemlich vielen (oft 50) Staaten. --Leyo 21:31, 25. Mai 2017 (CEST)
- Ich weiß nicht. Es ist doch weder "allgemein", noch "generell", sondern eben nur unter bestimmten Staaten. --Opihuck 13:19, 25. Mai 2017 (CEST)
- Zweiteres wäre gut, ist aber wohl zu lang. Vielleicht „Allgemeines Inkrafttreten“ oder „Generelles Inkrafttreten“? --Leyo 10:24, 22. Mai 2017 (CEST)
Zeile "Datum"
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
ich bearbeite im Moment die deutsche Übersetzung eines spanischen Artikels und bin etwas ratlos mit der Zeile "Datum" (Infobox Völkerrechtlicher Vertrag). Worauf bezieht sich eigentlich hier das Feld "Datum"? Vielen Dank im Voraus.
Andere Länder einfügen...
[Quelltext bearbeiten]Hallo, Mal ne Frage bin ich nur zu blöd oder wieso lassen sich die Parameter Europäische Union und dann die einzelnen Staaten nicht durch andere ersetzen ? Gruß--Mr.Lovecraft (Diskussion) 17:36, 8. Dez. 2021 (CET)
- Neben der EU sind nur die deutschsprachigen Staaten verfügbar. --Leyo 18:21, 8. Dez. 2021 (CET)
Erweiterungsvorschlag: Englische Titel
[Quelltext bearbeiten]Wenn schon der Langtitel auch in Englisch eingegeben werden kann, dann sollte auch der Kurztitel und die Abkürzung auf Englisch eingegeben werden können. Insbesondere die englische Abkürzung wäre schon wichtig, wenn mensch weitere Infos im Internet suchen will. Die meisten Fachartikel sind nun einmal auf Englisch. Also bitte bitte ... --Martin Mair (Diskussion) 15:07, 4. Mai 2024 (CEST)
Erweiterungsvorschlag: "Herausgeber"
[Quelltext bearbeiten]Ich fände es höchst dienlich, wenn die den völkerrechtlichen Vertrag auflegende Stelle (Europarat, UNO, ILO usw.) angeführt werden würde. --Martin Mair (Diskussion) 15:13, 4. Mai 2024 (CEST)
- Ich bezweifle, dass «Herausgeber» der passende Begriff ist. --Leyo 21:48, 4. Mai 2024 (CEST)