Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Gesellschaftsformen in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Markobr in Abschnitt Anstalt und wirtschaftlicher Verein
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KdöR

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Entweder es sollen jetzt auch dem Staat vorbehaltene Formen aufgenommen werden, dann aber bitte Text ändern und Anstalt und Stiftung mit aufnehmen, oder es muss so bleiben. --103II 14:20, 14. Jan. 2010 (CET)Beantworten


Anstalt und wirtschaftlicher Verein

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Versehentlich ohne Begründung habe ich revertiert, Entschuldigung; hier die Begründung: wir führen nur Rechtsformen auf, die Bürger gründen können; Anstalt gehört nicht dazu. Wirtschaftlicher Verein ist nicht ganz klar ausgedrückt (auch AG und GmbH sind einer); Du meinst wirtschaftlicher Verein kraft Verleihung. Das ist richtig; aber so lange es dafür keine Seite gibt, bringt es auch nichts, den Link aufzuführen, oder? --103II 12:04, 13. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Ein roter Link zum w.V. (ja, kraft Verleihung, die üblichste Abkürzung ist aber doch wohl w.V.) könnte ja immerhin jemanden motivieren, eine Seite anzulegen. Und er weist immerhin schon mal auf die Existenz der Rechtsform hin. Wenn nur Rechtsformen aufgeführt werden sollen, die Bürger gründen können (warum eigentlich?) ist auch die KdöR fragwürdig. Waldbesitzer in Nordrhein-Westfalen können sie in dem Sinn gründen, dass ihrem Antrag auf Errichtung einer Waldwirtschaftsgenossenschaft möglicherweise entsprochen werden muss. Soll das den wesentlichen Unterschied ausmachen? Mark 21:58, 2. Jul. 2010 (CEST)Beantworten


Anderes

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Die Navileiste ist natürlich unvollständig und außerdem falsch. e.K. ist eine Gesellschaftsform?? -ROFL- 195.145.160.205 14:14, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten

*smile* Bei Unvollständigkeit bitte doch einfach nach bestem Wissen und Gewissen ergänzen, der ins Handelsregister eingetragene Kaufmann/frau ist m.W.n. schon als Gesellschaftsform zu sehen, oder liege ich hier falsch? Besten Gruß Bahnemann 15:26, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Gesellschaft (Rechtswesen) 195.145.160.205 15:42, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Wäre die Bezeihnung Unternehmensformen in Deutschland daher besser/richtiger? Bahnemann 15:52, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Die Idee finde ich grundsätzlich prima, aber etwas "Feintuning" ist mir auch aufgefallen. Oben der Hinweis mit dem e.K. ist berechtigt, es gibt aber auch durchaus Unternehmer, die als Kaufleute nicht eingetragen sind (Kleinkaufmann/Kleinunternehmer). Die Bezeichnung "in Deutschland" ist ebenfalls missverständlich, denn statt der GmbH & Co. KG ist ja mittlerweile (z.B.) auch die Ltd. & Co. KG durchaus etabliert, auch können Gesellschaften durchaus "in ausländischer Rechtsform" betrieben werden. Mein Gedanke wäre etwas in der Richtung von Erscheinungsformen unternehmerischer Betätigung im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht – aber perfekt ist das auch noch nicht. --Grüße, DINO2411FYI 16:34, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Nachtrag: VVaG + (Eingetragene) Genossenschaft + Stiftung, die gGmbH ist auf der anderen Seite AFAIR keine "eigene" Gesellschaftsform (aber da mag mich die Erinnerung täuschen; dafür spricht allerdings, dass mir – ebenfalls unter Vorbehalt – auch schon mal eine "gAG" über den Weg gelaufen ist).
Ist Stiftung & Co. KG eine eigene Gesellschaftsform und müsste ergänzt werden? Bahnemann 23:38, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Schwierige Frage. Eigentlich sind die ganzen KapGes & Co. KG ja alles keine "richtig eigenständigen" Gesellschaftsformen. Hast du mal einen Blick in einschlägige Kommentarliteratur geworfen? --Grüße, DINO2411FYI 23:10, 8. Jan. 2007 (CET) PS: Du denkst an Lidl, oder?Beantworten

Bisher nicht, bin kein Jurist und Firmenrecht bisher kein Fachgebiet von mir. Bin gerade auf die Anstalt des öffentlichen Rechts, sollte die ergänzt werden? Gruß Bahnemann 22:24, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wenn du Anfang März mal lautstark auf meiner Diskussionsseite herumrandalierst (so mit Großbuchstaben und Ausrufezeichen *g*), dann schaue ich das mal an den entsprechenden Stellen nach. Im Moment ist leider keine Zeit für nichts :-(. --Grüße, DINO2411FYI 22:52, 18. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Kleiner Eingriff

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Ich habe die Stiftung aus der Leiste entfernt. Stiftungen sind keine Gesellschaften oder Körperschaften. Thorbjoern 11:18, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Bessere Bezeichnung

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eK ist sicher nicht richtig; wenn Ihr Stiftung und öffentlich-rechtliche Anstalt auch mit reinnehmen wollt, dann würde ich überdies die Umbenennung in "juristische Personen in Deutschland" vorschlagen. --103II 21:38, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Nochmal: eK

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eK ist falsch! Wenn niemand eine gute Begründung hat, sollte man es entfernen. --103II 09:50, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hab es jetzt rausgenommen. Die gGmbH als eigene Gesellschaftsform zu führen, ist auch sehr zweifelhaft. Was hat denn die Gemeinnützigkeit mit der Gesellschaftsform zu tun? --103II 22:54, 1. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Nichts. Raus damit. Zustimmung auch in Sachen e.K. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 23:24, 1. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Erledigt. Im Übrigen rege ich die Erweiterung auf "Rechtsformen in Deutschland" an; dann können wir auch Stiftung und ggf. Anstalt aufnehmen. --103II 12:48, 2. Aug. 2007 (CEST)Beantworten
Wurde auch weiter oben ja schon mal andiskutiert, allerdings offensichtlich ohne Ergebnis. „Rechtsformen“ ist mir etwas zu allgemein, irgendwie sollte schon klar werden, dass es hier um unternehmerische Betätigung geht. Aber der Vorschlag geht in die richtige Richtung, das mit Sicherheit. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 00:28, 3. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtsfähiger Verein - e.V.

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Habe dieses unter diesem Namen in der Wirtschaftsrechts-Vorlesung so als eine Kapitalgesellschaft kennengelernt. Ist dieses falsch oder fehlt hier ein entsprechender Artikel noch? Grüße Bahnemann 14:09, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Das ist alles etwas mehrdeutig. Der eV (eingetragener Verein) ist ein rechtsfähiger Verein, das ist schon richtig. Das ist aber keine eigene Gesellschaftsform, sondern ein Typ. Letztlich ist auch die AG oder die GmbH ein rechtsfähiger (wirtschaftlicher) Verein. Wenn etwas zu ergänzen wäre, dann der wirtschaftliche Verein kraft Verleihung. --103II 19:11, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Limited & Co. KG

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Möchte hier gerne eine Diskussion zur Aufnahme der Limited & Co. KG starten. Die Limited ist klar eine ausländische Gesellschaft, aber die Limited & Co. KG ist eine deutsche Kommanditgeslellschaft mit eben dem ausländischen Komplementär. Frage ist ob man sie nicht aufgrund der Verbreitung mit in die Navigationsleiste aufnehmen sollte? --Salier100 16:58, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Pro Bahnemann 20:02, 22. Jul. 2008 (CEST)Beantworten