Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Länder der Weimarer Republik

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bernsteinkater in Abschnitt Coburg
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Saargebiet

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Das Saargebiet war ab 1920 bis zum Ende der Weimarer Republik vom Deutschen Reich getrennt und somit auch nicht im Reichsrat vertreten. Daher gehört es nicht in diese Liste. --Störfix 11:15, 29. Jul 2006 (CEST) In dem Artikel zur Weimarer Republik ist das Saargebiet aufgelistet unter den Ländern mit dem Verweis auf die Völkerbundsverwaltung. Daher wird es wieder aufgenommen. (nicht signierter Beitrag von 141.30.210.107 (Diskussion) 16:21, 23. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Sachsen-Altenburg und anderes

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Es fehlte noch der letzte der thüringischen Staaten, Sachsen-Altenburg. Ich habe ihn gerade hinzugefügt. Außerdem habe ich bei den Bayern, Bremen, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Sachsen die Links auf die entsprechenden Seiten zur Geschichte der Staaten während der Weimarer Republik gesetzt. Dabei sind allerdings die kleinen Flaggen bei ihnen verloren gegangen. Wäre schön, wenn die noch jemand einbinden könnte. (nicht signierter Beitrag von 141.30.210.107 (Diskussion) 23:44, 17. Apr. 2014 (CEST)) Die Flaggen sind nun auch wieder da. (nicht signierter Beitrag von 141.30.210.107 (Diskussion) 13:01, 23. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Coburg

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Reichsrechtlich existierte Sachsen-Coburg-Gotha weiterhin als ein Land im Reichsverband. Coburg wurde vom Reich nicht als Land, sondern nur als Landesteil oder Gebiet betrachtet.[1]

  1. Jürgen Erdmann: Coburg, Bayern und das Reich 1918–1923. Druckhaus und Vesteverlag A. Rossteutscher, Coburg 1969, S. 43

--Störfix (Diskussion) 07:21, 25. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Die Frage ist allerdings, ob für diese Auflistung die Haltung des Reiches maßgeblich ist oder das, was faktisch passiert ist, nämlich dass dieser "Landesteil" sich wie ein eigenständiges Land verhielt und in souveräner Weise mit einem anderen Staat beitrat, nämlich Bayern? Und selbst wenn man die Haltung des Reiches für maßgeblich hält, so wäre es in der hier erfolgenden Aufführung der Länder schon möglich, auch Coburg aufzuführen und einen entsprechenden Hinweis beizufügen. --Bernsteinkater (Diskussion) 15:52, 28. Jan. 2022 (CET) Durch eine klarstellende Fußnote erscheint der Sachverhalt in sinnvoller Weise dargestellt, da sowohl der Rechtsaufassung als auch dem Verweis auf die realen Entwicklungen angemessen Rechnung getragen wird. --Bernsteinkater (Diskussion) 14:51, 29. Jan. 2022 (CET)Beantworten