Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Rechtsformen der Europäischen Union
ECBA
[Quelltext bearbeiten]In der Navigationsleiste werden 2 Rechtsformen aufgeführt, die bisher nur geplant sind, bisher aber im Gesetzgebungsverfahren stecken geblieben sind. Nun haben EU-Kommission und Europaparlement an einer weiteren Rechtsform zu arbeiten, die bis jetzt ebenfalls unvollendet ist, aber im Gegensatz zu SUP und FE die Perspektive hat, kurzfristig in die Umsetzung zu gelangen. Der mir diesbezüglich vorliegende Verordnungsentwurf datiert auf den 2023-09-05. Ich bin der Meinung, dass die ECBA (European Cross-Border Associaton) damit genauso in der Navigationsleiste berechtigt ist wie SUP und FE. Benutzer:darkking3 hat meine Ergänzung jedoch ohne Diskussion wieder gelöscht, mit der Begründung, dass es sich um „keine (vorhandene) Rechtsform“ handeln würde. Zugegeben, die ECBA ist auch noch nicht beschlossen, aber für SUP und FE gilt das genauso. Vor diesem Hintergrund ist das Vorgehen von Benutzer:darkking3 inkonsistent, denn mit der gleichen Argumentation müsste man dann ja auch SUP und FE löschen. Und ein Artikel über die ECBA ist ebenfalls in Arbeit; Der Artikel befindet sich gegenwärtig bei mir im BNR und wird demnächst in den ANR zurückgeschoben. Falls hier keine Gründe vorgetragen werden, wieso die ECBA in der Navigationsleiste schlechter gestellt werden sollte als FE und SUP, beabsichtige ich daher, die Löschung von darkking3 in den nächsten Stunden zu revertieren. --Dynam1te3 (Diskussion) 16:14, 5. Okt. 2023 (CEST)
- Vervollständige doch bitte erstmal den Artikel, bevor du revertierst. Für alle anderen auch nicht vorhandenen Rechtsformen gibt es nämlich Artikel. Auch muss dein Beitrag hier gesichtet werden, sodass ich durch die Benennung der Navileiste davon ausgehen musste, dass es nur deine rechtsform nicht gibt. --darkking3 Թ 16:31, 5. Okt. 2023 (CEST)