Vorrangfläche
Vorrangfläche ist ein Begriff aus dem Raumplanungsrecht, der einen Gebietstyp bezeichnet.
Definition
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Vorrangfläche ist eine Fläche, die in der Raumplanung vorrangig einem für die Allgemeinheit als wichtig erachteten Zweck gewidmet wurde.
„Vorranggebiete sind für bestimmte, raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen; in diesen Gebieten sind andere raumbedeutsame Nutzungen ausgeschlossen, soweit sie mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen oder Zielen der Raumordnung nicht vereinbar sind.“[1]
Beispiele für Vorrangflächen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Neuordnung der Agrarsubventionen von 2013 haben ökologische Vorrangflächen an Bedeutung gewonnen. Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien hat zu einem vermehrten Ausweis von Vorrangflächen für Windkraft geführt. Vorrangflächen für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe sollen die Versorgung mit Baustoffen sichern. Wasserwirtschaftliche Vorrangflächen sollen helfen, die Wasserversorgung sicherzustellen.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Klaus-Jürgen Evert (Herausgeber): Lexikon – Landschafts- und Stadtplanung, Berlin und Heidelberg 2004, S. 707 Google Digitalisat
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ siehe beispielsweise das Landesplanungsgesetz (LplG) von Baden-Württemberg in der Fassung vom 10. Juli 2003, § 11 Abs. 7 online auf www.landesrecht-bw.de