Wahlbezirk Galizien 21
Wahlbezirk Galizien 21 | |
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Land | Österreich-Ungarn |
Kronland | Galizien |
Wahlkreisnummer | 21 |
Typ | Städtewahlkreis |
Region | Rzeszów, Ropczyce, Sędziszów |
Anwesende Bevölkerung | 29,405 (1910) |
Umgangssprachen | Polnisch (95,6 %), Ruthenisch (2,4 %) |
Wahlberechtigte | 4,923 (1911) |
Abgeordnete | |
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Der Wahlbezirk Galizien 21 war ein Wahlkreis für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus im österreichischen Kronland Galizien. Der Wahlbezirk wurde 1907 mit der Einführung der Reichsratswahlordnung geschaffen und bestand bis zum Zusammenbruch der Habsburgermonarchie.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nachdem der Reichsrat im Herbst 1906 das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Männerwahlrecht beschlossen hatte, wurde mit 26. Jänner 1907 die große Wahlrechtsreform durch Sanktionierung von Kaiser Franz Joseph I. gültig. Mit der neuen Reichsratswahlordnung schuf man insgesamt 516 Wahlbezirke, wobei mit Ausnahme Galiziens in jedem Wahlbezirk ein Abgeordneter im Zuge der Reichsratswahl gewählt wurde. Der Abgeordnete musste sich dabei im ersten Wahlgang oder in einer Stichwahl mit absoluter Mehrheit durchsetzen. Der Wahlkreis Galizien 18 umfasste die Städte Rzeszów, Ropczyce, Sędziszów.[1] Aus der Reichsratswahl 1907 sowie 1911 ging Leon Biliński als Sieger hervor.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Die Ergebnisse der Reichsratswahlen in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern im Jahre 1907. In: Österreichische Statistik. LXXXIV. Band, 2. Heft, Wien 1908 (Herausgegeben von der k .k. Statistischen Zentralkommission), S. I. 82
- Die Ergebnisse der Reichsratswahlen in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern im Jahre 1911. In: Österreichische Statistik. Neue Folge. 7. Band, 1. Heft, Wien 1912 (Herausgegeben von der k .k. Statistischen Zentralkommission), S. 118
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Reichsgesetzblatt für die im Reichsrath vertretenen Königreiche und Länder. 1907, IX. Stück, Nr. 17: „Gesetz vom 26. Jänner 1907 betreffend die Wahl der Mitglieder des Abgeordnetenhauses des Reichsrates“