Walpuski

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Walpuski (andere Schreibweise: Walpusky, polnische Schreibweise Wałpuski) ist ein aus dem südlichen Ostpreußen stammender Familienname, der sich von Gewässern und in der Folge von Orten ableitet (siehe Waldpusch). Erste Nennungen des Sees Wałpusz gehen auf die Zeit um 1420 zurück. Damals hieß der See Alpus,[1] auch Walpus. Der Name wurzelte in der Altpreußischen Sprache und lässt sich unter Einbeziehung der Hethitischen, der Litauischen und der Lettischen Sprache als „jung, frisch“ deuten.[2]

Die Endung -ski ist eine adjektivische Ableitung sogenannter Herkunftsnamen, das heißt, sie gibt einen Hinweis auf eine Ortschaft, eine Sippe, einen Stand oder eine historische Besonderheit. Diese Endung weist in der Polnischen Sprache oft, aber nicht immer, auf ein Überbleibsel adeliger Wurzeln hin.

Frühe urkundliche Erwähnungen des Namens finden sich in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Kirchenbüchern im Städtedreieck Szczytno (Ortelsburg), Nidzica (Neidenburg) und Wielbark (Willenberg). In den Jahren 1912 bis 1942 germanisierten nachweislich einige Namensträger ihre Familiennamen beispielsweise in Wallner (1912),[3] Walz (1920),[4] Waldau (1929)[5] oder, nach der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Vom 7. Januar 1938., in Walldorf (1939), Walburg oder Walprecht (1941)[6].

Literarische Figur:

  • Howard Walpuski, Titelfigur in Walpuski’s Typewriter (2005) von Frank Darabont

Einzelnachweise

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  1. Georg Gerullis: Die altpreussischen Ortsnamen gesammelt und sprachlich behandelt, Vereinigung wissenschaftlicher Verleger, 1922, S. 9 und 135
  2. Rozalia Przybytek: Ortsnamen baltischer Herkunft im südlichen Teil Ostpreussens, Franz Steiner Verlag, 1993, ISBN 9783515064491, S. 277
  3. Verfügung des Regierungspräsidenten in Düsseldorf I Ca 8480/15.10.1912, in: Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf, Nr. 1390/1912
  4. Verfügung des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 30. März 1920
  5. Erlass des Landgerichtspräsidenten Essen, 21. Dezember 1929, V 43 Band 6 Nr. 112
  6. Verfügung des Regierungspräsidenten in Allenstein Nr. I SA G1-9 vom 28. März 1941