Wasserdargebot

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Der Begriff Wasserdargebot beschreibt in der Hydrologie die Wassermenge, die in einem bestimmten Gebiet für eine bestimmte Zeitspanne in Form von Oberflächen- oder Grundwasser als Komponente des Wasserkreislaufes der Erde nutzbar ist.[1]

Potentielles Wasserdargebot
die Differenz Zwischen den langjährigen Mittelwerten von Niederschlag [P] und Verdunstung [ET]
Stabiles Wasserdargebot
das potentielle Wasserdargebot abzüglich des schnell abfließenden Hochwassers
Reguliertes Wasserdargebot
durch Speicherwirtschaft bereitgestelltes Wasser

Kriterien der Verfügbarkeit des Wasserdargebotes

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Hydrologisch
wird über die Raum-Zeit-Prozesse des Wasserkreislaufs und die Nutzungsverluste bestimmt; Volumen pro Zeitspanne, z. B. in m³/s
Ökologisch
wird durch die Beschaffenheitsklasse (Wassergüte) und nach tragbarer Beeinflussung von Ökosystemen durch Wasserentnahme und Nutzung im Gewinnungsgebiet bestimmt
Technisch
wird über Fassungs-, Transport- und Aufbereitungsbedingungen sowie jeweiligen Stand der Technik bestimmt
Ökonomisch
wird nach dem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand für Erschließung von Wasser bestimmt
Juristisch
rechtliche Absprachen, d. h. Frage danach, wer welche Wasserressource verwenden darf

Einzelnachweise

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  1. Wasserdargebot. In: Wasser-Lexikon zu Wasseraufbereitung, Trinkwasser und Wasserversorgung. 2. Oktober 2010, abgerufen am 10. Februar 2025.