Wasserdargebot
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Der Begriff Wasserdargebot beschreibt in der Hydrologie die Wassermenge, die in einem bestimmten Gebiet für eine bestimmte Zeitspanne in Form von Oberflächen- oder Grundwasser als Komponente des Wasserkreislaufes der Erde nutzbar ist.[1]
Unterteilung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Potentielles Wasserdargebot
- die Differenz Zwischen den langjährigen Mittelwerten von Niederschlag [P] und Verdunstung [ET]
- Stabiles Wasserdargebot
- das potentielle Wasserdargebot abzüglich des schnell abfließenden Hochwassers
- Reguliertes Wasserdargebot
- durch Speicherwirtschaft bereitgestelltes Wasser
Kriterien der Verfügbarkeit des Wasserdargebotes
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hydrologisch
- wird über die Raum-Zeit-Prozesse des Wasserkreislaufs und die Nutzungsverluste bestimmt; Volumen pro Zeitspanne, z. B. in m³/s
- Ökologisch
- wird durch die Beschaffenheitsklasse (Wassergüte) und nach tragbarer Beeinflussung von Ökosystemen durch Wasserentnahme und Nutzung im Gewinnungsgebiet bestimmt
- Technisch
- wird über Fassungs-, Transport- und Aufbereitungsbedingungen sowie jeweiligen Stand der Technik bestimmt
- Ökonomisch
- wird nach dem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand für Erschließung von Wasser bestimmt
- Juristisch
- rechtliche Absprachen, d. h. Frage danach, wer welche Wasserressource verwenden darf
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Wasserdargebot. In: Wasser-Lexikon zu Wasseraufbereitung, Trinkwasser und Wasserversorgung. 2. Oktober 2010, abgerufen am 10. Februar 2025.