Wechselappellationsgericht Ansbach
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Das Wechselappellationsgericht Ansbach war ein Handelsgericht zweiter Instanz in Ansbach.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 11. September 1825 wurde das neue Wechselrecht und eine Wechselgerichtsordnung für Bayern erlassen. Damit wurden systematisch sechs Wechselappellationsgerichte gebildet, darunter das Wechselappellationsgericht Ansbach. Es war für den Rezatkreis außer dem Gebiet der Stadt Nürnberg und der ehemaligen preußischen Gebiete zuständig. Einziges Wechselgericht im Sprengel war das Wechselgericht Ansbach.
1838 wurde das Gericht nach Eichstätt verlegt und als Wechselappellationsgericht Eichstätt weitergeführt.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 136–139.