Wiesbadener Abkommen
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Mit Wiesbadener Abkommen werden zwei Verträge bezeichnet:
- die Übereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg, siehe Wiesbadener Abkommen (1921),
- das Abkommen zwischen Vertretern der vertriebenen Sudetendeutschen und Mitgliedern der tschechischen Exilregierung, siehe Wiesbadener Abkommen (1950).