Hilfe:Bildertutorial/2 Bildrechte

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Entscheidungsbaum für das Hochladen von Bildern

Nach Abschluss des vorherigen Kapitels hast du nun ein Benutzerkonto bei Wikimedia Commons. Jetzt kümmern wir uns um rechtliche Fragen, die besonders bei Bildern, Abbildungen und sonstigen Mediendateien sehr strikt gehandhabt werden.

In der Wikipedia und in Wikimedia Commons müssen nicht nur Texte – im Wikipedia-Jargon durchgehend „Beiträge“ oder „Artikel“ genannt –, sondern auch Bilder – im Wikipedia-Jargon „Dateien“ genannt – „frei“ sein, d. h. unter einer sogenannten „Freien Lizenz“ stehen. Wenn du ein Bild hochlädst, kannst du unter mehreren freien Lizenzen auswählen, die dir in Form von Textbausteinen zur Auswahl angeboten werden. Zuvor musst du aber geklärt haben, ob du das Bild – rechtlich betrachtet – hochladen darfst.

Die folgenden Ausführungen kannst du sinngemäß auf sonstige Mediendateien (z. B. Audiodateien) übertragen.

Einführung in die Bildrechte

Eine kurze Einführung in die Bildrechte für Commons

1.) Der einfachste Fall ist, dass du das Bild selbst erstellt hast – dass es sich also um ein selbst fotografiertes oder selbst gezeichnetes Bild handelt.

Abgebildete Personen musst du fragen, ob sie mit der Veröffentlichung ihres Konterfeis einverstanden sind.

Kannst du Bildrechte Dritter ausschließen, so bist du in der Regel frei, das Bild hochzuladen.

2.) Stammt das Bild nicht von dir oder hast du etwas fotografiert, das urheberrechtlich geschützt ist und von einer anderen Person hergestellt wurde, die noch nicht mindestens 70 Jahre verstorben ist, so bedarf es der Einwilligung des Rechteinhabers in die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz. Näheres über den dann nötigen Ablauf kannst du unter Commons:OTRS/de nachlesen.

3.) Wenn du ein bereits öffentlich lizenziertes Werk einer anderen Person hochladen willst (das gilt beispielsweise für manche Bilder von flickr), dann gib beim Hochladen die genaue Lizenz, die Quelle (Internetadresse) und den Autorennamen an. Die Auswahlmöglichkeiten im Hochladeformular unterstützen dich dabei, wie du im nächsten Kapitel sehen wirst.

4.) Wenn du ein fremdes Werk von öffentlichem Raum aus fotografiert hast (etwa das Hundertwasser-Krawinahaus), dann kann es sein, dass eine Freigabe nicht nötig ist, wenn die Ausnahme der Panoramafreiheit zutrifft. Ob diese im Land des Orts der Aufnahme für die fotografierte Werkart und Aufnahmeposition gilt, erfährst du in dieser Länderliste.

5.) Ein Werk, dessen Urheber seit über 70 Jahren verstorben ist, ist in Deutschland gemeinfrei und darf frei veröffentlicht werden. Dies gilt auch für selbst erstellte Aufnahmen dieses Werks (soweit dir nicht ein bestehendes Hausrecht solche Aufnahmen verbietet) sowie für selbst erstellte Fotos, Scans und Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen.

Ist der Urheber des Werkes bzw. des von dem Werk angefertigten Fotos, des Scans oder der Reproduktionen nicht bekannt, so gilt: Nur wenn du sicher davon ausgehen kannst, dass der Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist (wie etwa bei einem Kunstwerk aus dem Mittelalter), darfst du das Bild auf Commons hochladen. Ist dies nicht sicher, darfst du es nur unter gewissen Bedingungen in Wikipedia (nicht jedoch auf Commons) hochladen. In Zweifelsfällen hilft dir diese Auswahlhilfe bei der Entscheidung, ob du ein Bild nach Commons oder in die Wikipedia laden solltest. Die Entscheidung, ob alte Werke bei Commons eingestellt werden dürfen, weshalb du solche Werke im Zweifel lieber lokal, d. h. in die deutsche Wikipedia hochladen solltest.

6.) Entspricht ein hochgeladenes Bild nicht den Regeln und verletzt es folglich Urheberrechte, so muss und wird es gelöscht werden.

7.) Weitere Antworten auf Lizenzfragen und genauere Erläuterungen für die auf Commons gültigen Lizenzen findest du bei Commons:Lizenzen. Die Unterschiede zwischen dem lokalen Hochladen in die deutschsprachige Wikipedia und dem Hochladen nach Commons findest du in Wikipedia:Nicht commonsfähig. Hilfreich können auch die folgenden Seiten sein, die allerdings zum Teil nicht für Commons angepasst wurden: Wikipedia:Bildrechte, Hilfe:FAQ zu Bildern und Hilfe:FAQ Rechtliches sowie Recht am eigenen Bild, Panoramafreiheit, Regelschutzfrist und Schöpfungshöhe.

Frage bei Unklarheiten auf der Seite Wikipedia:Urheberrechtsfragen.

Wahl einer freien Lizenz

Auf vielen Hilfeseiten der Wikipedia ist von freien Lizenzen die Rede. Eine Lizenz bestimmt das, was andere Leute mit einem Text oder Bild machen dürfen, ohne den Rechteinhaber fragen zu müssen. Freie Lizenzen erlauben üblicherweise das Kopieren, Weiterverbreiten und Verändern unter gewissen Auflagen.

In Wikipedia gibt es drei wichtige und erlaubte Lizenzen für Bilder. Sie unterscheiden sich in ihren Bedingungen. Wenn ein Bild mit einer Lizenz versehen ist, müssen Dritte bei der Verwendung des Bildes diese Lizenzbedingungen einhalten. Dadurch kannst du dir als Rechteinhaber gewisse Privilegien sichern.

Lizenz Vorlage Erklärung
Unbeschränktes Nutzungsrecht {{Bild-frei}} Es wird ein unbeschränktes Nutzungsrecht für jedermann eingeräumt. Dies gilt ohne jegliche Bestimmungen oder Auflagen. Jeder kann die Datei nutzen (auch kommerziell) und sie verändern. Eine Namensnennung des Urhebers ist nicht erforderlich. Diese Erklärung kann nicht rückgängig gemacht werden. Diese Erklärung ist keine Lizenz im eigentlichen Sinn.

Durch diese Erklärung werden unwiderruflich sämtliche Nutzungsrechte abgetreten. Dementsprechend ist sie allerdings die umgänglichste für die Weiternutzung der Datei durch andere.

Namensnennung {{Bild-by}} Mit dieser Lizenz räumt der Urheber der Datei jedermann ein Nutzungsrecht ein. Dies bedeutet: Jeder kann die Datei für jeden Zweck (auch solche kommerzieller Art) nutzen, veröffentlichen, verbreiten und verändern. Die einzige Auflage dabei ist, dass der Urheber immer und unmittelbar genannt werden muss, beispielsweise in der Bildunterschrift oder hier in der Wikipedia auf der Bildbeschreibungsseite.
Creative Commons:
BY-SA 4.0
{{Bild-CC-by-sa/4.0}} Die Datei darf von jedermann (auch kommerziell) genutzt und verändert werden. Dabei sind allerdings folgende Bestimmungen einzuhalten:
  • Der Urheber muss immer genannt werden
  • Es müssen immer die Lizenzbestimmungen genannt werden, beispielsweise durch einen Link auf diese Seite
  • Eine modifizierte Version darf nur unter derselben Lizenz veröffentlicht werden

Eine Zusammenfassung des Lizenzvertrags in allgemeinverständlicher Sprache findet sich auf den Creative Commons Deeds.

Diese Lizenz ist ein guter Kompromiss zwischen den Rechten des Urhebers auf der einen Seite und einer Befreiung der Lizenz von den urheberrechtlichen Ansprüchen auf der anderen. Gegenüber der untenstehenden Version 3.0 weist der rechtlich bindende Lizenztext einige Veränderungen auf. Erwähnenswert ist beispielsweise, dass bei Nichteinhalten der Lizenzbedingungen der Nachnutzer zunächst auf den Fehler aufmerksam gemacht werden soll und das Nutzungsrecht anschließend erst nach Ablauf einer dreißigtägigen Frist erlischt.

Creative Commons:
BY-SA 3.0 Deutschland
oder
BY-SA 3.0 Österreich
{{Bild-CC-by-sa/3.0/de}}
{{Bild-CC-by-sa/3.0/at}}
Die Datei darf von jedermann (auch kommerziell) genutzt und verändert werden. Dabei sind allerdings folgende Bestimmungen einzuhalten:
  • Der Urheber muss immer genannt werden
  • Es müssen immer die Lizenzbestimmungen genannt werden, beispielsweise durch einen Link auf diese Seite
  • Eine modifizierte Version darf nur unter derselben Lizenz veröffentlicht werden

Eine Zusammenfassung des Lizenzvertrags in allgemeinverständlicher Sprache findet sich auf den Creative Commons Deeds bzw. Creative Commons AT.

Diese Lizenz ist ein guter Kompromiss zwischen den Rechten des Urhebers auf der einen Seite und einer Befreiung der Lizenz von den urheberrechtlichen Ansprüchen auf der anderen.

GNU-Lizenz für freie Dokumentation {{Bild-GFDL-Neu}} Die GNU-Lizenz ist für die Lizenzierung von Handbüchern und Softwaredokumentation gedacht und für Dateien weniger geeignet, da die so lizenzierten Dateien in Printmedien praktisch nicht weiterverwendet werden können. Denn: Unter anderem sieht die GNU-Lizenz vor, den vollständigen Lizenztext abzudrucken, was kaum praktikabel ist. Für Dateien ist die GNU-Lizenz daher in erster Linie als Bestandteil einer Doppellizenzierung mit o.g. Creative-Commons-Lizenz sinnvoll.
Dieser Comic demonstriert den Zweck, eigene Werke mehrfach zu lizenzieren.

Solange du die Rechte an dem Bild, das du hochladen willst, besitzt, kannst du eine dieser Lizenzen nach deinen Präferenzen auswählen und dem Werk zuordnen oder auch eine Mehrfachlizenzierung vornehmen, also dem Werk mehrere der genannten Lizenzen zuordnen. Für welche Vorgehensweise du dich entscheidest, ist dir überlassen.

Eine Übersicht über die möglichen Lizenztypen und die dafür nötigen Vorlagen (Bausteine) findest du unter Commons:Lizenzvorlagen. Du kannst diese Bausteine durch Bearbeiten der Dateiseite nach dem Hochladen einfügen oder bei der Hochladeart „(B) Formular“ in das entsprechend beschriftete Feld eintragen. Ein potenzieller Nutzer deines Bildes kann sich dann aus den von dir erteilten Lizenzen die ihm passendste aussuchen.

Wenn du dein Bild ohne jegliche Einschränkungen veröffentlichst, dann ist die Mehrfachlizenzierung nicht nötig, denn aus dem – mit dieser Gemeinfreiheit einhergehenden – Fehlen von Einschränkungen folgt, dass das Werk auch mit jeder verfügbaren sonstigen Lizenzen kombiniert werden darf.