Wikipedia:Bearbeitungsfilter/342

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von TenWhile6 in Abschnitt zweck
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regel #342

zweck

[Quelltext bearbeiten]

diese regel soll evtl. kuenftig verhindern, dass links auf websites hinzugefuegt werden, die aus sicht des rechts-portals weder als zusatzinfo (im sinne von WP:EL) noch als beleg (WP:BLG) sinnvoll sind.

ausfuehrliche diskussionen dazu:

-- seth 12:51, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten

derzeit macht die regel noch nichts, ausser mitzuloggen. -- seth 12:56, 2. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Moin seth seit 2,5 Jahren loggt dieser Filter nur mit (aber schaut sich jemand die Treffer an?). Oben schreibst du aber, dass der Filter mal "verhindern" solle. Magst du dir das nochmal ansehen? LG, --TenWhile6 08:18, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Gudn Tach!
Danke fürs Drüberschauen. Hab's deaktiviert, weil CamelBot und das Rechtsportal sich darum kümmern.
-- seth (Diskussion; bitte bewerte meine Admin-Arbeit) 08:31, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Das war ja mal ne schnelle Antwort ;)
Danke fürs Kümmern! --TenWhile6 08:33, 8. Sep. 2024 (CEST)Beantworten