Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2014/März

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Siehe Benutzer Diskussion:KusiD#Problem mit Deiner Datei (28.02.2014). --Krd 14:21, 9. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Selbst wenn das mit der Schutzfrist von 30 Jahren in der Schweiz stimmt (ich weiß es nicht): In Deutschland und Österreich sind diese Fotos per Schutzlandprinzip wohl noch lange geschützt (oder gibt es da bilaterale Abkommen?). Sehe ehrlich gesagt keine Möglichkeit, das Foto zu behalten. Yellowcard (D.) 14:50, 9. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]
Der Ablauf der Schutzfrist ist darüber hinaus nicht plausibel: Per Regelschutzfrist#Geschichte_der_Schweizer_Regelschutzfrist wurde die Schutzfrist 1955 (zu diesem Zeitpunkt war das Foto in jedem Fall noch geschützt, da jünger als 30 Jahre) auf 50 Jahre und 1993 (als das Foto somit immer noch definitiv geschützt war, da jünger als 50 Jahre) auf 70 Jahre p.m.a. erhöht. Damit wäre selbst im Fall, dass der Fotograf sofort nach Schießen des Fotos tot umgefallen wäre, das Foto noch zumindest bis zum 1. Januar 2018 geschützt. Dazu müsste aber der Urheber und dessen Todesjahr ermittelt werden. Löschen. Yellowcard (D.) 14:54, 9. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Hallo Yellowcard - Das Bild wurde im "Staatsarchiv Basel Stadt" unter folgender Adresse abgelegt: http://query.staatsarchiv.bs.ch/query/detail.aspx?ID=521197 dort ist auch der Vermerk betreffend Schutzfristende per 1977 zu finden. Am 10. Februar habe ich an das Staatsarchiv, per e-mail, eine Anfrage betreffend der Freigabe dieses Bildes für die Wikipedia gesandt. Leider bis heute noch keine Antwort erhalten. --KusiD (Diskussion) 15:54, 9. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Hallo KusiD, danke für den Link. Dort steht vor allem erst einmal der Urheber inkl. Todesjahr (Hans Bertolf (1907-1976)), was schonmal sehr wertvoll ist. Und ohne überheblich wirken zu wollen oder mir irgendetwas anzumaßen: Die Angabe bzgl. des Schutzfristendes des Archivs halte ich für doppelt falsch. Zum einen beziehen sich mindestens seit den 1920er Jahren, also deutlich vor Entstehen des Fotos, die Schutzfristen alle auf den Zeitraum post mortem auctoris – die Frist beginnt also erst mit dem Tod des Urhebers (hier 1976) zu laufen. Zum Zweiten war die zum Todeszeitpunkt Bertolfs geltende Schutzfrist 50 Jahre pma, 1993 wurde sie sogar auf 70 Jahre verlängert. Wie das Archiv also a) auf die Dauer von 30 Jahren und b) auf ein Ende im Jahr 1977 kommt, ist mir völlig schleierhaft. Ich halte das Foto mit sehr hoher Sicherheit für bis zum 1. Januar 2047 geschützt. Eine Antwort des Archivs würde mich dahingehend ehrlich interessieren. Gibt es vielleicht eine Telefonnummer, über die man das Archiv mal kontaktieren könnte? Viele Grüße, Yellowcard (D.) 16:06, 9. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Hallo Yellowcard - Also wie ja bereits geschrieben - bis heute habe ich noch keine Reaktion des Staatsarchivs erhalten. Dies obwohl ich das offizielle Kontaktformular des St.Arch. verwendet habe. Eine Telefonische Nachfrage ist für mich etwas schwierig, da ich ja etwa 12'000km von der Schweiz entfernt lebe. Aber die entsprechende Telefonnummer ist gemäss der Kontaktseite des Amtes:

Bei Fragen betreffend das Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt wenden Sie sich bitte an:

Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt Martinsgasse 2 Postfach

CH-4001 Basel E-Mail: stabs@bs.ch Telefon Kanzlei: +41 (0)61 267 86 01

Wenn es jedoch zu aufwändig wird - bin ich auch für löschen des Bildes - und ich werde versuchen eine andere Quelle/ein anderes Bild zu erhalten. Gruss und besten Dank --KusiD (Diskussion) 14:37, 10. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

Bild gelöscht. Wenn sich in der Sache was Neues ergibt, kann die Datei wieder hergestellt werden.--wdwd (Diskussion) 17:24, 30. Mär. 2014 (CEST)[Beantworten]
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 17:24, 30. Mär. 2014 (CEST)[Beantworten]