Wikipedia:Humorarchiv/Achterbahnen - Eine permanente Gefahr für die Gesundheit

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Achterbahnen - Eine permanente Gefahr für die Gesundheit

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Unfälle im Sinne von technischen Defekten am Fahrgerät kommen hierzulande dank des TÜV wohl nicht besonders häufig vor. Schäden an der Achterbahn sind also wohl eher selten. Was aber durchaus häufiger vorkommen kann, sind Schädigungen oder Beeinträchtigungen an der Gesundheit der Passagiere. Nicht jeder Mensch ist gesundheitlich fit genug, um die Belastungen einer Achterbahnfahrt ohne Beeinträchtigungen wegzustecken. Manche Menschen werden unter Schwindelgefühlen leiden, andere sich vielleicht übergeben, und wer ein schwaches Herz hat wird vielleicht sogar das Risiko eines Infarktes zu tragen haben. Der Schwachpunkt ist also weniger das Gerät, als vielmehr die Konstitution und Verfassung des Menschen, der damit fährt. Unter gesundheitlichen gesichtspunkten sind empfindlichen, schwachen, kranken, älteren oder betrunkene Menschen Achterbahnfahrten wohl nicht zu empfehlen. Es taugt ja auch nicht jeder zum Astronauten oder zum Luftwaffen-Testpiloten, sondern da werden normalerweise nur kräftige robuste junge und rundum gesunde Männer für ausgewählt. Wenn irgendein unter Bluthochdruck leidender übergewichtiger Opa (womöglich noch mit vollem Magen und Bypass und Herzschrittmacher) sich im durch Alkoholeinfluss begünstigten Übermut sich auf eine schnelle Achterbahn setzt, kann das wohl durchaus ungünstige Folgen für ihn bzw. für seine Gesundheit haben. Viele Menschen wissen selber gar nicht, wie es um ihre Gesundheit und Konstitution bestellt ist. Bevor man sich extremen G-Kräften aussetzt, empfihelt es sich, sich ärztlich untersuchen zu lassen, und seinen Arzt zu fragen, ob man diese starken G-Kräfte denn voraussichtlich ohne Beeinträchtigung aushalten kann. Bei der Luftwaffe wird man auch erst nach eingehender ärztlicher Untersuchung hohen G-Kräften ausgesetzt. Wer auf Nummer sicher gehen will sollte also zunächst einmal einen Arzt konsultieren und sich untersuchen lassen, bevor er sich extrem hohen G-Kräften aussetzt.--87.155.57.81 21:15, 15. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Die Anmerkungen der IP sind als haltlos anzusehen. Am Eingang jeder Achterbahn, oder sonstigen Fahrgeschäfts, gibt es Informationen zu der betreffenden Anlage. Dort wird auf die angesprochenen Risikogruppen hingewiesen: Schwangere Frauen, Menschen unter Alkohol- und Drogeneinfluss, oder mit Herzleiden, Schäden an der Wirbelsäule und so weiter. Die Beschleunigungskräfte an sich sind unproblematisch, denn sie sind maximal auf etwa 4g begrenzt. 2g kann man sogar schon mit einem PKW erreichen, wenn man sehr sportlich fährt. Selbst eine 80 Jahre alte Person kann, wenn sie gesund ist, 8,5 Minuten lang eine konstante Beschleunigung von 4,4g vertragen, was einer Beschleunigung auf 24.000 km/h entspricht. Das weis man aus der Raumfahrt, weil schon einmal ein 80-jähriger mit dem Space Shuttle ins All geflogen ist. Bei Achterbahnen wirken die Beschleunigungskräfte hingegen nur für einen kurzen Augenblick und nicht konstant. --Sassenburger (Diskussion) 12:36, 18. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]
Gilt so lange, bis jemand (bspw. ein Opfer) den Gegenbeweis liefert. Schließlich gilt ja an jeder Ecke: Keine Regel ohne Ausnahme. --Drake KL (Diskussion) 15:34, 2. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]