Wikipedia:Meinungsbilder/Änderungen beim Stimmrecht
Dieses Meinungsbild ist noch in Aufarbeitung und Diskussion sowie Abklärung. --Petar Marjanovic 05:39, 21. Okt. 2007 (CEST)
Der Meinungsbildentwurf hat sich erledigt und ist lediglich noch Dokumentation der Diskussion. sугсго.PEDIA 22:55, 9. Dez. 2007 (CET)
Problem
[Quelltext bearbeiten]Das Stimmrecht ist ein sehr guter Beweis dafür, dass man sich mit der Wikipedia einigermassen gut auskennt und damit an Wahlen mitstimmen darf. Nur sind mir in der letzten Zeit einige Probleme bei diesem System in die Augen gefallen: Eine Stimme ist gültig, wenn der Abstimmende zum Zeitpunkt der Stimmabgabe stimmberechtigt war.
Nehmen wir an, ein Benutzer A hat die Socke B. Beide Benutzer stimmen bei einer Wahl ab. Beide, nehmen wir an, wären mit den Beitragszahlen stimmberechtigt. Ist dies nun ein Regelverstoss, oder anders formuliert: Sind die Stimmen gültig? Wenn ja, wieso nicht nein, wenn nein, wieso nicht schon? Verwirrt? Ich auch, denn sehen wir uns mal die aktuell geltenden Regeln an:
Diese Kriterien müssen zu Beginn des Meinungsbildes von den Teilnehmern erfüllt sein: Stimmberechtigt sind
- angemeldete Wikipedia-Benutzer, die
- mindestens zwei Monate aktiv mitgearbeitet haben und
- mindestens 200 Bearbeitungen (Edits) im Artikel-Namensraum durchgeführt haben.
Nicht stimmberechtigt, selbst wenn die oben genannten Vorgaben erfüllt werden, sind
- gesperrte Benutzer, wenn der Sperrantrag vor Beginn des Meinungsbildes gestellt wurde,
- Benutzer, die Manipulationen am Meinungsbild (Wahlfälschung) vorgenommen haben, sowie
- Mehrfachbenutzerkonten.
Dies sagt aus, dass es drei Punkte und drei Contra-Punkte gibt, die zu Beginn des Meinungsbildes vom Teilnehmer erfüllt sein müssen. Hier wird nicht gesagt, dass das zu Beginn sich nur auf die Pro-Punkte sich bezieht. Damit wirds möglich, dass Benutzer A mit seiner Puppe B vor dem Meinungsbild stimmberechtigt sind, noch schön unbestraft und so. Denn Sockenpuppen zu tragen, ist laut Wikipedia:Sockenpuppe kein Verbot. Aber hier dann plötzlich schon? Laut der Stimmberechtigungsseite ist man nicht stimmberechtigt, wenn man Wikipedia:Sockenpuppen hat/trägt/ist. Also stehen diese zwei Punkte im Widerspruch: Ist man nun oder ist man nicht? Wenn nicht, wäre ich auch nicht stimmberechtigt, siehe meine Sockenpuppe Benutzer:PetarM.
Wie könnte man das lösen? Die einzige Möglichkeit, die mir in den Sinn kommt und zugleich ein weiteres Problem löst, ist, dass Administratoren die Stimmberechtigung eines Benutzers für seine Vergangenheit (oder ab einem bestimmten Zeitpunkt) nehmen kann. Das weitere Problem, das ich hiermit erwähne, ist, dass mir vor einiger Zeit eine Kontrastimme aufgefallen war, die eine „Beleidigung“ beinhaltete. Es handelt sich um die Kontrastimme, die bei der Adminkandidatur von Trinitifolium abgegeben wurde. Hier sagte der Benutzer „Gegen schweizer Admins, ihr seid nur Gäste“. Diese Stimme war gültig bei seiner Abgabe, seine Stimme führte aber zu seiner Sperrung. Dennoch ist sie gültig: Sie war bei der Abgabe gültig.
Dieses Problem lässt sich durch die Erhöhung der Editzahl, die man für die Stimmberechtigung gemacht haben muss, erhöhen. Jedoch denke ich, dass das Abstimmen etwas wichtiges einer Gemeinschaft ist. Ein Benutzer, der erst zwei Monate für seine Stimmberechtigung arbeiten muss, fühlt sich schnell ausgeschlossen. Daher bitte keine Kontrapunkte geben, nur weil ihr eine Erhöhung der Editzahl für besser haltet (sie ist es sogar auch, nur halt eine schlechte Lösung).
Lösungsvorschlag
[Quelltext bearbeiten]Bitte kommt jetzt nicht mit „Wieso änderst du das nicht selbst? Es ist ein Wiki!“ – Ich weiss, dass WP ein Wiki ist. Nur ist das etwas, was eigentlich alle betrifft, und deswegen möchte ich ein Bild darüber haben, ob die Mehrheit diese Veränderung auch will.
Ich beziehungsweise dieses Meinungsbild fordere/-t die Umformulierung des Stimmrechts auf:
Ein Teilnehmer darf bei einer Wahl abstimmen, wenn der Benutzer zu Beginn eines Meinungsbildes ein
- angemeldete Wikipedia-Benutzer ist, der
- mindestens zwei Monate aktiv mitgearbeitet hat und
- mindestens 200 Bearbeitungen (Edits) im Artikel-Namensraum durchgeführt hat.
Nicht stimmberechtigt, selbst wenn die oben genannten Vorgaben erfüllt werden, sind
- gesperrte Benutzer, wenn der Sperrantrag vor Beginn des Meinungsbildes gestellt wurde,
- Benutzer, die mit der Abgabe einer Stimme gesperrt wurden. Diese Massnahme trifft ein, wenn die letzte, abgegebene Stimme die Wahl manipuliert hatte (doppelte Stimme) oder andere Gründe hatte, wie zum Beispiel einen persönlichen Angriff darstellt.
Administratoren können in extremen Fällen die Stimmberechtigung eines Benutzers ab einem Zeitpunkt entziehen. Dies bedeutet, dass wenn ein Benutzer mehrfach mit einem anderen Konto doppelte Stimmen bei mehreren Wahlen getätigt hat, die alle ungültig werden können.
Dieser Vorschlag kann gerne umformuliert werden.
Stimmberechtigung zu diesem Meinungsbild überprüfen
Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Das Problem existiert, die Lösung soll durchgesetzt werden
[Quelltext bearbeiten]Das Problem existiert, die genannte Lösung ist aber schlecht
[Quelltext bearbeiten]Bitte hier auch einen Gegenvorschlag präsentieren.
Das genannte Problem wird so nicht gesehen
[Quelltext bearbeiten]Ablehnung des Meinungsbildes
[Quelltext bearbeiten]Auswertung
[Quelltext bearbeiten]Ausgewertet wird nach dem 24. Oktober 2007, 18:09 Uhr.