Wikipedia:Meinungsbilder/Ehemalige oder fremdsprachige Stadtnamen
Initiatoren und Unterstützer
[Quelltext bearbeiten]- Initiator
- Unterstützer
Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Falls du dich hier bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen, falls dem Meinungsbild droht, in ungeeignetem Zustand gestartet zu werden.
- Die Durchführung dieses Meinungsbilds wird befürwortet von (Stimmberechtigung überprüfen):
- MSchnitzler2000
- PowerMCX Sprich zu mir! +/- 14:50, 3. Nov. 2010 (CET)
- --Darth Stassen 23:12, 3. Nov. 2010 (CET)
- --Manuae@ ₪ 08:42, 5. Nov. 2010 (CET)
- Agathenon gib’s mir! 14:50, 5. Nov. 2010 (CET)
- --Michileo 16:03, 5. Nov. 2010 (CET)
- --Michael Fleischhacker 02:52, 7. Nov. 2010 (CET)
--Mili99 21.06, 8.Nov.2010 (CET)War zum Erstellungszeitpunkt des MBs noch nicht stimmberechtigt. --Geitost 01:28, 15. Nov. 2010 (CET)
- -- W.E. 00:08, 13. Nov. 2010 (CET)
- --Don-kun • Diskussion Bewertung 23:10, 14. Nov. 2010 (CET)
- --Ne discere cessa! Besuch mich! 09:21, 15. Nov. 2010 (CET)
- -- Freedom Wizard 14:22, 18. Nov. 2010 (CET)
- -- · peter schmelzle · d · @ · 13:36, 1. Dez. 2010 (CET) Klassisches Thema für „Men on a Mission“, daher Überprüfung durch größere Gemeinschaft wünschenswert.
- -- Generator 01:59, 21. Dez. 2010 (CET)
Ausgangsituation
[Quelltext bearbeiten]Ehemalige oder fremdsprachige Stadtnamen
[Quelltext bearbeiten]Bisher gibt es für Stadtartikel keine einheitliche Regelung, ob ehemalige oder fremdsprachige Stadtnamen in der Einleitung erwähnt werden dürfen oder sollen. Deshalb wird die Entscheidung für jeden Artikel einzeln getroffen. Die Erwähnung hängt auch jeweils von den Geschmäckern der Bearbeiter der Stadtartikel ab. So wirken die Gestaltungen der Artikeleinleitungen uneinheitlich und zufällig. Das ist sehr unbefriedigend, eine einheitliche Regelung würde der Wikipedia ein professionelles Auftreten nach Außen geben.
Nun gab es für die Städte Mainz und Koblenz heftigen Streit darüber, ob der ehemalige französische Stadtname in der Einleitung erwähnt werden darf. Zum Hintergrund: Beide Städte gehörten Anfang des 19. Jahrhunderts zu Frankreich (siehe auch Linkes Rheinufer). In den ehemaligen deutschen Ostgebieten wird der polnische Name als Lemma gewählt und der ehemalige deutsche Name in Klammern gesetzt, obwohl dieser Name auch in Deutschland nicht mehr gebräuchlich ist. Dasselbe wollte ich für die linksrheinischen Gebiete mit dem französischen Namen machen, da diese Städte offiziell Teil Frankreichs waren.
Ziel des Meinungsbildes
[Quelltext bearbeiten]Meinungsverschiedenheiten, welche Namen erwähnt werden sollen oder nicht, gibt es häufig in den verschiedenen Stadtartikeln. Um nun weitere Streitigkeiten in der Wikipedia zu vermeiden, möchte ich gerne eine einheitliche und verbindliche Regelung herbeiführen, in welchem Umfang ehemalige oder fremdsprachige Namen in der Einleitung von Stadtartikeln erwähnt werden sollen.
Beispiele
[Quelltext bearbeiten]Die heutige – uneinheitliche – Situation in den Einleitungen der Stadtartikel stellt sich wie folgt dar (übliche Sprachverlinkungen hier nicht verlinkt):
- Danzig: (polnisch Gdańsk, kaschubisch Gduńsk, Latein Gedanum oder Dantiscum)
- Eschweiler (lateinisch Ascvilare, Eschweiler Platt Aischwiile, französisch (veraltet) Exvilliers)
- Frankfurt am Main: keine weiteren Namen erwähnt
- Frankfurt (Oder): keine weiteren Namen erwähnt
- Hamburg: (niederdeutsch Hamborg)
- Hannover: [im dritten Absatz:] Unter dem Namen „Hanovere“ 1150 erstmals urkundlich erwähnt...
- Köln: (bis 1919 auch Cöln, unter den Römern erst oppidum ubiorum, dann CCAA, Colonia Claudia Ara Agrippinensium, im Mittelalter auf Latein meist Colonia Agrippina und Deutsch Coellen und im Kölner Dialekt Kölle genannt)
- Mrągowo: (bis 1947 Ządźbork) (deutsch Sensburg, masurisch Ządźbork)
- München: (von apud Munichen, „bei den Mönchen“, Bairisch: Minga)
- Rom: (italienisch/lateinisch Roma)
- Sélestat: (deutsch Schlettstadt, elsässisch Schlettstàdt; französisch vor 1920 Schlestadt)
- Trier: (frz. Trèves, lux. Tréier)
- Worms: (kelt. Borbetomagus; lat. Civitas Vangionum; jidd. Vermayze bzw. װערמײַזע)
Auf der Diskussionsseite sind die Auswirkungen der Vorschläge auf einige Einleitungen dargestellt.
Vorschläge
[Quelltext bearbeiten]Folgende Vorschläge stehen zur Auswahl:
- Vorschlag 1 – Nennung von ehemaligen oder fremdsprachigen Stadtnamen, die eine Stadt jemals offiziell getragen hat, ist grundsätzlich in der Einleitung erlaubt.
- Eine Nennung von ehemaligen Stadtnamen, die diese Stadt jemals offiziell getragen hat, auch wenn sie in einer anderen Sprache lautet, ist grundsätzlich erlaubt. Es sollte aber eine Begrenzung auf nur diese ehemaligen Namen geben und nicht zusätzlich fremdsprachige Namen erwähnt werden, die diese Stadt niemals offiziell trug.
- Vorschlag 2 – Freigabe von allen bekannten oder fremdsprachigen Stadtnamen, auch wenn die Stadt diesen Namen nie offiziell trug.
- Alle bekannten Namen einer Stadt, ehemalig, mundartlich, fremdsprachlich oder sonst bekannte Namen sind in der Einleitung erlaubt, egal ob sie offiziell waren oder nicht.
- Vorschlag 3 – Nur der mundartliche Name der Stadt soll neben dem Lemma und den aktuellen offiziellen Namen in der Einleitung erwähnt werden, ehemalige Namen im Geschichtsteil.
- Es gibt eine Begrenzung nur auf Nennung des Lemmas, der aktuellen offiziellen Namen und des mundartlichen Namens einer Stadt in der Einleitung. Alle weiteren ehemaligen Namen werden im Geschichtsteil erwähnt.
- Vorschlag 4 – Kein zusätzlicher Name sollte in der Einleitung der Stadt genannt werden. Ehemalige Stadtnamen, auch lateinische, gehören in den Geschichtsteil.
- In der Einleitung wird kein weiterer Name einer Stadt erwähnt. Alle ehemaligen oder fremdsprachlichen Stadtnamen gehören in den Geschichtsteil bzw. einen anderen Teil außerhalb der Einleitung. Bei einer Stadt mit deutschsprachigem Lemma und fremdsprachigem aktuellen offiziellen Namen wird also auch der offizielle Name nur außerhalb der Einleitung genannt.
- Vorschlag 5 – Nur die aktuellen offiziellen Namen und ggf. der aktuelle deutsche Name werden vor der inhaltlichen Erklärung (ist eine Stadt ...) genannt. Weitere relevante Namen und Bezeichnungen sollen möglichst erst am Ende des ersten Absatzes oder später genannt werden. Ausnahmen von dieser Regel sind insbesondere dann möglich, wenn trotz weiterer Namen die Namenserklärung sehr kurz bleibt.
- Lemma und offizielle Namen werden am Anfang genannt. Weitere frühestens im Anschluss an die erste inhaltliche Kurzerklärung (erster Absatz). Die Einschränkung muss nicht berücksichtigt werden, wenn die Namensbeschreibung (vor der inhaltlichen Erklärung) auch mit mehr Namen noch sehr kurz bleibt. Richtwert für diese Ausnahme von der Regelung: Höchstens sieben Wörter, dabei zählen auch Lemma und jede Sprachzuordnung, Aussprache, Schreibweise, Datum jeweils als Wörter. Beispiel mit sieben Wörtern: Górowo Iławeckie [guˈrɔvɔ iwaˈvʲɛtskʲɛ] (deutsch Landsberg (Ostpreußen)). (Um Missverständnissen vorzubeugen: Aus beliebig vielen Wörtern dürfen selbstverständlich alle Angaben (Aussprache etc.) unmittelbar zum Lemma und den offiziellen Namen bestehen.)
- Vorschlag 6 – Nur das Lemma und die aktuellen offiziellen Namen sollten in der Einleitung der Stadt genannt werden. Ehemalige Stadtnamen, fremdsprachliche Stadtnamen, auch lateinische und deutsche Stadtnamen, die nicht das Lemma sind, gehören in den Geschichtsteil bzw. in einen anderen Teil außerhalb der Einleitung.
- In der Einleitung wird neben dem Lemma und den aktuellen offiziellen Namen kein weiterer Name einer Stadt erwähnt. Alle ehemaligen Stadtnamen gehören in den Geschichtsteil, zusätzliche fremdsprachliche und deutsche in einen passenden Abschnitt außerhalb der Einleitung.
Diskussion
[Quelltext bearbeiten]Siehe Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Ehemalige oder fremdsprachige Stadtnamen
Abstimmung
[Quelltext bearbeiten]Gültigkeit
[Quelltext bearbeiten]Es gilt die Allgemeine Stimmberechtigung. Auch wer das Meinungsbild ablehnt, darf trotzdem zusätzlich in allen Vorschlägen abstimmen. Enthaltungen haben, wie üblich, keinen Einfluss auf die Mehrheiten.
Ich lehne das Meinungsbild ab
[Quelltext bearbeiten]Ich nehme das Meinungsbild an
[Quelltext bearbeiten]Vorschlag 1
[Quelltext bearbeiten]Nennung von ehemaligen oder fremdsprachigen Stadtnamen, die eine Stadt jemals offiziell getragen hat, ist grundsätzlich in der Einleitung erlaubt.
Vorschlag 2
[Quelltext bearbeiten]Freigabe von allen bekannten oder fremdsprachigen Stadtnamen, auch wenn die Stadt diesen Namen nie offiziell trug.
Vorschlag 3
[Quelltext bearbeiten]Nur der mundartliche Name der Stadt soll neben dem Lemma und den aktuellen offiziellen Namen in der Einleitung erwähnt werden, ehemalige Namen im Geschichtsteil.
Vorschlag 4
[Quelltext bearbeiten]Kein zusätzlicher Name sollte in der Einleitung der Stadt genannt werden. Ehemalige Stadtnamen, auch lateinische, gehören in den Geschichtsteil.
Vorschlag 5
[Quelltext bearbeiten]Nur die aktuellen offiziellen Namen und ggf. der aktuelle deutsche Name werden vor der inhaltlichen Erklärung (ist eine Stadt ...) genannt. Weitere relevante Namen und Bezeichnungen sollen möglichst erst am Ende des ersten Absatzes oder später genannt werden. Ausnahmen von dieser Regel sind insbesondere dann möglich, wenn trotz weiterer Namen die Namenserklärung sehr kurz bleibt.
Vorschlag 6
[Quelltext bearbeiten]Nur das Lemma und die aktuellen offiziellen Namen sollten in der Einleitung der Stadt genannt werden. Ehemalige Stadtnamen, fremdsprachliche Stadtnamen, auch lateinische und deutsche Stadtnamen, die nicht das Lemma sind, gehören in den Geschichtsteil bzw. in einen anderen Teil außerhalb der Einleitung.