Wikipedia:Meinungsbilder/Gültigkeit von Benutzersperrverfahren

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Dieses Meinungsbild befindet sich noch in Vorbereitung, bitte noch nicht abstimmen. Diskussionen zum Thema sind auf der Diskussionsseite erwünscht. Sei mutig und beteilige dich an der Ausarbeitung.

 Info: Bitte beachten, dass die genauen Start- und Endtermine für das Meinungsbild nur von einem der Initiatoren, erst nach Erreichen der notwendigen 10 stimmberechtigten Unterstützer und möglichst mit einem Starttermin ab frühestens eine Woche nach Eintragung des Termins eingetragen werden sollen, damit das Meinungsbild gültig ist. Am besten dazu den Starttermin vor dem Eintrag mit den Unterstützern abstimmen, damit sicher gestellt ist, dass das Meinungsbild fertig ist, bevor es startet. Üblicherweise werden bei Meinungsbildern 2 Wochen Laufzeit angesetzt. Beim Eintragen der Startzeit bitte diesen Hinweistext löschen und danach das Meinungsbild unter Wikipedia:Meinungsbilder#Start angekündigt eintragen.


Mit diesem Meinungsbild soll geklärt werden, ob das Instrument Benutzersperrverfahren (BSV) abgeändert werden soll. Nach diesem Vorschlag soll zuerst über die Gültigkeit bzw. Annahme abgestimmt werden, und nur dann, wenn ein BSV formal angenommen ist, in einem zweiten Schritt über die Sperrung und Sperrdauer des betreffenden Benutzers/der betreffenden Benutzerin.

Initiatoren und Unterstützer

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Initiatoren
Unterstützer

Die Unterstützer sind mitverantwortlich dafür, dass dieses Meinungsbild nur startet, wenn es zur Abstimmung geeignet ist. Bitte trage dich deshalb erst ein, wenn das Meinungsbild startbereit und auch grundsätzlich sinnvoll ist. Solltest du das Meinungsbild unterstützen wollen, es aber noch unfertig vorfinden, beteilige dich stattdessen an der Fertigstellung, bevor du dich einträgst. Falls du feststellen solltest, dass du dich bereits vor Ausformulierung des Meinungsbildes eingetragen hast, solltest du deinen Eintrag hier zurückziehen. Nach Start des Meinungsbildes ändern Ein- oder Austragungen nichts mehr an der Gültigkeit des Meinungsbildes. Die Unterstützung ist unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Fragen im inhaltlichen Teil des Meinungsbildes. (mind. 10 stimmberechtigte Unterstützer erforderlich; Unterstützer-Stimmberechtigung überprüfen)

  1. Bunnyfrosch 16:44, 13. Jul. 2012 (CEST) die frage kann man durchaus einmal klären, auch wenn ich denke dass die sinnvollste form darin besteht beides in einem abwasch zu machen, zumal beide seiten, dann die sache hinter sich haben[Beantworten]
  2. --Stillhart (Diskussion) 17:21, 16. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
  3. --Das Schäfchen -- Talk -- Bewertung abgeben 11:47, 31. Jul. 2012 (CEST) Hoffentlich kann man damit verhindern, dass weiter sinnlos wertvolle Benutzer gesperrt werden![Beantworten]
  4. --Macht Sinn und verkürzt hoffentlich vollkommen überflüssige BSVs. Generator (Diskussion) 11:11, 1. Aug. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aktueller Zustand

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In der Vergangenheit fanden Benutzersperrverfahren statt, die formal klar abgelehnt wurden (z. B. gegen Capaci34, Müdigkeit und Ralf Roletschek). Auslöser für dieses Meinungsbild ist das Benutzersperrverfahren gegen Schwarze Feder vom Juli 2012. Obschon seit Beginn dieses Sperrverfahrens eine deutliche Mehrheit dessen Gültigkeit in Frage stellte (am 13. Juli mittags standen 51 Akzeptanz-Stimmen 147 Nicht-Akzeptanz-Stimmen gegenüber – Versionslink), wurde das BSV durchgeführt.

Problembeschreibung

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Zurzeit ist die Situation so, dass gegen jeden Benutzer und jede Benutzerin ein BSV eröffnet werden kann, wenn sich nur fünf Mitstreiter finden. Die Akzeptanz dieser Meinungsbilder wird derzeit während der inhaltlichen Abstimmung festgestellt.
Ein Benutzersperrverfahren als besondere Form eines Meinungsbildes wirkt sich nach den bisherigen Erfahrungen für den betroffenen Benutzer/die betroffene Benutzerin oft sehr unangenehm aus, da meistens eine Art „Generalabrechnung“ stattfindet. Diese Unannehmlichkeiten werden nicht unbedingt dadurch weggewischt, wenn sich gegebenenfalls nach einer Woche herausstellen sollte, dass das BSV nicht akzeptiert wurde und demzufolge nicht hätte durchgeführt werden müssen.

Die in den Leitlinien für Benutzersperrverfahren (BSV) unter Punkt 5 differenzierte Abstimmung, zwischen „1. Akzeptanz des Benutzersperrverfahrens“ und „2. Abstimmung im Benutzersperrverfahren“ wird zeitlich getrennt. Vor der inhaltlichen Abstimmung im BSV findet zunächst eine 48stündige Abstimmung über die Akzeptanz des Benutzersperrverfahres statt. Sollte nach 48 Stunden eine Mehrheit der Abstimmenden das BSV ablehnen, wird das BSV nicht begonnen. Wird das BSV in dieser Zeit akzeptiert, wird das eigentliche Abstimmungsverfahren begonnen.

  • Niemand wird mehr mit einem offensichtlich ungültigen Verfahren sieben Tage an den Pranger gestellt.
  • Zeitersparnis, da ein offensichtlich chancenloses Benutzersperrverfahren nicht sieben Tage dauern würde.
  • Die Heftigkeit der Debatten rund um ein BSV könnte abnehmen, da im ersten Schritt nicht über die realen oder vermeintlichen Verfehlungen des/der Betroffenen, sondern über die Formalien des Verfahrens abgestimmt wird.
  • Führt zu einer Verkomplizierung des Verfahrens. Gegebenenfalls sollten daher erst mal andere Möglichkeiten erwogen werden, den Problemen mit Benutzersperrverfahren abzuhelfen.
  • Das Verfahren ist zwei Tage länger und der Schaden für den betroffenen Benutzer/die betroffene Benutzerin wird nicht zwangsläufig geringer, wenn er/sie in einem Vorverfahren im Rampenlicht steht.
  • Die Abstimmung über die Gültigkeit könnte missbräuchlich schon zu einer Abstimmung über den Inhalt des Meinungsbildes statt über die formale Gültigkeit verwendet werden.

Die Abstimmung über das Meinungsbild gliedert sich in zwei Abstimmungen. Stimmberechtigt sind nur allgemein stimmberechtigte Benutzer.

Formale Gültigkeit
Hier wird über die Zulässigkeit, die formale Korrektheit des Verfahrens und die inhaltliche Korrektheit des Antragstextes entschieden. Jeder allgemein stimmberechtigte Benutzer hat in dieser Teilabstimmung eine Stimme. Entfallen auf die Annahme des Meinungsbildes mehr Stimmen als auf die Ablehnung, so ist dieses Meinungsbild formal angenommen (einfache Mehrheit). Wird diese Mehrheit verfehlt, so hat die unter Inhaltliche Abstimmung getroffene Entscheidung keine Gültigkeit. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt. Selbstverständlich können auch diejenigen, die bei der Abstimmung über die formale Gültigkeit mit nein stimmen an der inhaltlichen Abstimmung teilnehmen.
Inhaltliche Abstimmung
Hier wird über die Annahme bzw die Ablehnung des Vorschlages abgestimmt.

Formale Gültigkeit

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Ich nehme das Meinungsbild an

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Ich lehne das Meinungsbild ab

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Enthaltung bezüglich der Annahme

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Inhaltliche Abstimmung

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Ich bin für die Umsetzung des Vorschlags

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Ich bin gegen die Umsetzung des Vorschlags

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Enthaltung bezüglich des Vorschlags

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