Wikipedia:Recht zu gehen
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Das Recht zu gehen ist das selbstverständliche Recht jedes Mitarbeitenden,
diesem Freiwilligenprojekt vorübergehend oder dauerhaft den Rücken zu kehren.
Du darfst jederzeit gehen und bist nicht verpflichtet zu erklären, warum.
Und:
Du bist nicht dazu verpflichtet, hier mitzuarbeiten oder dich aufzureiben.
Siehe auch
[Quelltext bearbeiten]- Hilfe:Benutzerkonto stilllegen (technische Hinweise, u. a. zur Problematik der Kontolöschung)
- Wikipedia:Ausstieg (Anregungen zum Ausstieg bei mangelnder Projektdistanz)