Wikipedia:Videoprojekt im Landtag Mecklenburg-Vorpommern 2013/FAQ
Videoprojekt im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern | FAQ und Programm | Aktueller Stand der Ehemaligen | Video Ergebnisse |
Videoprojekt im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern 11.–12. Dezember 2013 in Schwerin
|
Sie haben Fragen zum Fotoprojekt? Auf dieser Seite werden Ihnen einige beantwortet.
Sie können sich in dem Video:
- kurz persönlich vorstellen
- etwas zu Ihrem Wahlkreis sagen
- Ihre politischen Schwerpunkte schildern
- Ihren bisherigen beruflichen Werdegang
- etwas zu Ihrem Engagement außerhalb der Politik sagen
Sie finden uns im Achteck Zimmer
Am Mittwoch, den 11. Dezember 2013 von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Am Donnerstag, den 12. Dezember 2013 von 8:45 Uhr bis 17:30 Uhr
Es muss kein Termin vereinbart werden. Sie können aber kurz anrufen, ob mit einer Wartezeit zu rechnen ist Mobil: 0157 / 357 951 97 (Olaf Kosinsky)
Sie! Nachdem Sie gefilmt worden sind, entscheiden Sie, ob das Video gespeichert wird.
Nichts! Der gemeinnützige Verein Wikimedia Deutschland finanziert dieses Projekt aus Spenden. Alle sind ehrenamtlich tätig und haben sich für dieses Projekt Urlaub genommen, weil sie Spaß an der Arbeit für Wikipedia haben.
Auf den jeweiligen Namensseiten in der Wikipedia. Darüber hinaus werden die Videos in die Mediendatenbank Commons hochgeladen.
Alle Videos stehen unter der Lizenz: „Creative Commons – Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen. Kurz: CC-by-sa 3.0 de. Dies Bedeutet:
- Namensnennung — Sie müssen den Namen des Autors/Rechteinhabers in der von ihm festgelegten Weise nennen.
- Weitergabe unter gleichen Bedingungen — Wenn Sie das lizenzierte Werk bzw. den lizenzierten Inhalt bearbeiten oder in anderer Weise erkennbar als Grundlage für eigenes Schaffen verwenden, dürfen Sie die daraufhin neu entstandenen Werke bzw. Inhalte nur unter Verwendung von Lizenzbedingungen weitergeben, die mit denen dieses Lizenzvertrages identisch oder vergleichbar sind.
Bitte beachten Sie, das Ihr Recht am eigenen Bild davon nicht betroffen ist. Da Abgeordnete durch Ihr Amt im öffentlichen Interesse stehen, sind sie eine Person der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Absatz 1 Ziffer 1 KunstUrhG. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es daher im Rahmen einer Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und vereinfacht dargestellt dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit sein, dass auch außerhalb z. B. einer öffentlichen Veranstaltung im Sinne des § 23 Absatz 1 Ziffer 3 KunstUrhG Fotos ohne die Einwilligung erstellt und veröffentlicht werden. Was bedeutet dies für die erstellten Videos? Diese Videos können weitergenutzt werden. Eine Kommerzialisierung Ihres Porträts bedarf jedoch Ihrer Einwilligung. Ohne Ihre Einwilligung dürfen also keine Devotionalien mit Ihrem Konterfei verkauft werden; wie zum Beispiel T-Shirts, Tassen oder ähnliches.