Wikipedia:Weblinks/Block/kostenlose-urteile.de
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Auf dieser Seite werden Anfragen zu Sperrungen und Entsperrungen der im Titel oder der Überschrift genannten Website, Domain oder Sub-Domain besprochen.
kostenlose-urteile.de
[Quelltext bearbeiten]- s.a.: Portal_Diskussion:Recht#Belege_mittels_kostenlose-urteile.de_--_Blacklist.3F. -- seth 21:52, 28. Okt. 2010 (CEST)
Bitte mal Gegenchecken: Scheint auf den ersten Blick eine brauchbare Site zu sein, stutzig machte mich allerding diese Ergänzung, wo in einem Absatz mehrfach auf diese Site mit expliziter Erwähnung am Ende der Refs die Domain angefügt wurde und zudem die eigentliche Quelle 'bundesverwaltungsgericht.de' unerwähnt bleibt. Eine Kontrolle der Links auf diese Domain ergab bereits über hundert Treffer, bei denen gemäß obiger Erfahrung davon ausgegangen werden kann, dass Original-Links die qualitativ besseren Infos wären. --nb(NB) > ?! > +/- 21:01, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Das sind keine Urteile, sondern Meldungen und Kurzbesprechungen zu den Urteilen. Urteile selber sind als Belege in der Wikipedia nur sehr eingeschränkt für Artikel geeignet. Wenn man jemandens juristische Expertise für einen Artikel als Beleg anführt muss man den Jemand auch beim Namen nennen, insofern ist die Nennung des Anbieters Kostenlose Urteile sogar zwingend geboten. syrcro 21:38, 27. Okt. 2010 (CEST)
- Wie Du an den Quellen ('Kostenlose Urteile', Bundesverwaltungsgericht) erkennen kannst, stellt die 'juristische Expertise' lediglich die mit Zwischenüberschriften versehene Wort-für-Wort identische Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts dar - warum man nicht direkt darauf verlinken sollte, erschließt sich mir immer noch nicht... --nb(
NB) > ?! > +/- 22:54, 27. Okt. 2010 (CEST)- Eben. Danke für Eure Mühe beim Überprüfen. Ich gehe davon aus, daß es sich bei den vielen Edits, in denen auf diese Site verwiesen wird, um Spam handelt. In den Artikeln, die ich bearbeite, zitiere ich immer Urteil plus Pressemitteilung des Gerichts, weil es die Originalquelle ist. Deshalb würde ich die Aufnahme von kostenlose-urteile.de in die Blacklist befürworten.--Aschmidt 11:13, 30. Okt. 2010 (CEST)
- Wie Du an den Quellen ('Kostenlose Urteile', Bundesverwaltungsgericht) erkennen kannst, stellt die 'juristische Expertise' lediglich die mit Zwischenüberschriften versehene Wort-für-Wort identische Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts dar - warum man nicht direkt darauf verlinken sollte, erschließt sich mir immer noch nicht... --nb(
- sperre ist erfolgt, ueber abusefilter. begruendung auf Portal_Diskussion:Recht#Belege_mittels_kostenlose-urteile.de_--_Blacklist.3F. -- seth 17:16, 31. Okt. 2010 (CET)