Wikipedia:WikiProjekt Hamburg/AdW/2016-24
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Die Direkte Demokratie in Hamburg umfasst eine Reihe von politischen Instrumenten mit deren Hilfe die wahlberechtigte Bevölkerung unmittelbar an der Gesetzgebung des Landes sowie an der Verwaltung der Bezirke mitwirken kann. Sie ergänzt die bestehenden Instrumente der repräsentativen Demokratie. Die Verfassungsartikel in ihrer gültigen Fassung wurden 1996 infolge der mehrjährigen Arbeit einer Enquete-Kommission für eine Verfassungsreform beschlossen. Die Möglichkeit, auf direktdemokratischen Weg auf die Gesetzgebung und die Verwaltung der Bezirke Einfluss zu nehmen, wurde damit nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland erstmals wieder in die Landesverfassung aufgenommen. Auf Bezirksebene kennt Hamburg zwei aufeinander aufbauende Instrumente mit denen die wahlberechtigte Bevölkerung unmittelbar auf die bezirkliche Politik einwirken kann: Das sind das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid. → zum Artikel…